Mit Beschluss vom 25. September 2025 hat das Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht unter dem Aktenzeichen 401 IN 1855/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der EFFKOM GmbH & Co. KG mit Sitz in der Stallbaumstraße 11, 04155 Leipzig, angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 18346 eingetragen und wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die IMS Immobilien-Management Sachsen Verwaltungs GmbH, vertreten. Geschäftsführerin ist Frau Sophie Alpatskaia.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Frau Dipl.-Kffr. (FH), Steuerberaterin Dorit Aurich, Käthe-Kollwitz-Straße 9, 04109 Leipzig, bestellt. Sie ist unter der Telefonnummer 0341 910 470, per Fax unter 0341 910 471 0 sowie per E-Mail über leipzig@eckert.law erreichbar. Weitere Informationen finden sich auf der Website www.eckert.law.
Die Schuldnerin darf ab sofort über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin verfügen. Damit liegt ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO vor. Aufgabe der Insolvenzverwalterin ist es, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Interesse der Gläubiger zu sichern und zu erhalten.
Frau Aurich ist befugt, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen in Besitz zu nehmen. Dazu gehört auch, Forderungen und Bankguthaben einzuziehen und diese auf ein von ihr eingerichtetes Sonderkonto zu überführen. Zugleich wurde angeordnet, dass Schuldner der EFFKOM GmbH & Co. KG ihre Zahlungen nur noch an die Insolvenzverwalterin leisten dürfen.
Darüber hinaus ist die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte einzuholen – sowohl aus behördlichen Registern als auch von Banken, Sparkassen, Finanz- und Sozialbehörden sowie von Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Die Schuldnerin ist verpflichtet, Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und alle notwendigen Auskünfte zu erteilen.
Das Gericht ordnete zudem an, dass laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingestellt werden, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Neue Vollstreckungen gegen die Schuldnerin sind ebenfalls untersagt, mit Ausnahme von Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft.
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde zulässig. Sie muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Leipzig eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung, die entweder per Post oder durch öffentliche Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen kann. Die Beschwerde kann schriftlich, zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder auch in elektronischer Form eingereicht werden, sofern die Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) erfüllt sind.
Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht Leipzig die Grundlage geschaffen, die wirtschaftliche Lage der EFFKOM GmbH & Co. KG zu prüfen und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Das weitere Verfahren wird zeigen, ob Sanierungsmaßnahmen eingeleitet oder eine Abwicklung unvermeidlich sein werden.
Amtsgericht Leipzig, Beschluss vom 25.09.2025 – Aktenzeichen: 401 IN 1855/25