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Beschränkungen im Insolvenzverfahren der Scheelehof Betreibergesellschaft mbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Stralsund – Insolvenzgericht hat mit Beschluss vom 26. September 2025 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 92 IN 255/25 eine weitere wichtige Anordnung im Zusammenhang mit dem Insolvenzantrag der Scheelehof Betreibergesellschaft mbH getroffen.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Fährstraße 23, 18439 Stralsund, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stralsund unter der Nummer HRB 7947, wird durch ihren Geschäftsführer Hendrik Alberts vertreten. Als Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte ECOVIS Grieger Mallison & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwälte, Hamburg, bestellt.

Bereits am 3. Juni 2025 hatte das Gericht den vorläufigen Sachwalter eingesetzt. Nun hat es ergänzend entschieden, dass Zahlungen von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung (§ 266a Abs. 1 StGB) nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters erfolgen dürfen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Verwendung von Beiträgen, die dem Schutz der Arbeitnehmer dienen, streng überwacht wird und ausschließlich geordnet erfolgt.

Die Maßnahme stellt eine zusätzliche Sicherung der künftigen Insolvenzmasse dar und trägt dem besonderen Schutzbedürfnis von Sozialversicherungsbeiträgen Rechnung. Solche Gelder gelten rechtlich als treuhänderisch gebunden und dürfen im Falle einer drohenden Zahlungsunfähigkeit nicht unkontrolliert abfließen.

Gegen den Beschluss ist die sofortige Beschwerde möglich. Sie muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Stralsund, Bielkenhagen 9, 18439 Stralsund, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung, alternativ mit der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Auch eine elektronische Einreichung ist nach den Vorgaben der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) zulässig, sofern die erforderlichen technischen Standards eingehalten werden.

Mit dieser zusätzlichen Verfügung verschärft das Insolvenzgericht die Auflagen im Verfahren der Scheelehof Betreibergesellschaft mbH und schafft klare rechtliche Rahmenbedingungen, um die Interessen der Arbeitnehmer und Gläubiger gleichermaßen zu wahren.

Amtsgericht Stralsund, Beschluss vom 26.09.2025 – Aktenzeichen: 92 IN 255/25

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