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Insolvenzverfahren über die SN Solar GmbH eröffnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Mönchengladbach – Das Amtsgericht Mönchengladbach hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 34 IN 36/25 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SN Solar GmbH eröffnet.

Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20590, hat ihren Sitz in der Am Bierkeller 2, 41516 Grevenbroich. Sie wird durch die Geschäftsführer Sven Lempka (Meerbusch) und Nils Dör (Rommerskirchen) vertreten.

Bereits am 26. Juni 2025 war die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Mit Beschluss vom 5. September 2025, 13:00 Uhr, eröffnete das Gericht nun wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das reguläre Verfahren.

Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Guido Utsch, Kanzleisitz Croonsallee 29, 41061 Mönchengladbach, bestellt. Er ist unter Telefon 02161/2476940 und Fax 02161/2476949 erreichbar.

Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 5. November 2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden (§ 174 InsO). Zudem sollen Gläubiger dem Verwalter unverzüglich mitteilen, welche Sicherungsrechte sie an Vermögensgegenständen der Schuldnerin beanspruchen.

Das Gericht bestimmte den 5. Dezember 2025 als Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht. Bis dahin können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu Verfahrensfragen – etwa zur Person des Insolvenzverwalters, zur Zusammensetzung des Gläubigerausschusses oder zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen – bei Gericht einreichen.

Zu diesen besonders bedeutsamen Rechtshandlungen zählen unter anderem:

  • die Veräußerung des Unternehmens oder eines Betriebsteils,
  • der Verkauf von Warenlagern oder Immobilien,
  • die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen,
  • die Aufnahme größerer Kredite,
  • die Führung oder Beilegung von Rechtsstreitigkeiten mit hohem Streitwert.

Sofern Gläubiger bis zum Stichtag keinen Widerspruch einlegen, gilt ihre Zustimmung zu den Handlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt; eine Gläubigerversammlung ist vorerst nicht einberufen. Ab dem 17. November 2025 liegen die Forderungstabellen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters in der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht bereit.

Mit der Eröffnung des Verfahrens ist es den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, an die Schuldnerin selbst zu leisten. Zahlungen dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter erfolgen.

Amtsgericht Mönchengladbach, Beschluss vom 05.09.2025 – Aktenzeichen 34 IN 36/25

 

Hier die beiden Insolvenzmelungen von www.insolvenzbekanntmachungen.de:

neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/text.xhtml?x=0.42132836395309103

neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/text.xhtml?x=0.46151997006144185

 

 

 

 

 

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