Das Amtsgericht Heilbronn – Insolvenzgericht hat am 29. September 2025 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 30 IN 1047/25 eine bedeutende Entscheidung über das Vermögen der RKS Holding GmbH getroffen.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Blätteräcker 6, 74523 Schwäbisch Hall, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 739651, wird durch ihre Geschäftsführer Klaus-Dieter Ritter und Ronny Kevin Schüler vertreten. Als Verfahrensbevollmächtigte treten die Rechtsanwälte Dietz, Tonhäuser & Partner aus Heilbronn auf.
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage ordnete das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Harry Kressl, Lise-Meitner-Straße 6, 74074 Heilbronn, bestellt. Er ist telefonisch unter 07131 96540 und per E-Mail über inso@pfefferle.de erreichbar.
Mit sofortiger Wirkung sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Die Geschäftsführung behält damit keine freie Verfügungsmacht. Darüber hinaus wurde der Schuldnerin untersagt, eigenständig über ihre Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Die Befugnis zur Verwaltung und zum Einzug von Forderungen liegt nun ausschließlich beim Insolvenzverwalter, der hierfür auch Sonderkonten eröffnen darf.
Zudem untersagte das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die RKS Holding GmbH, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen wurden eingestellt. Kreditinstitute, die Konten der Gesellschaft führen, sind verpflichtet, dem Insolvenzverwalter umfassend Auskunft zu erteilen. Auch die Schuldner der Gesellschaft dürfen Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
Rechtsanwalt Kressl ist ferner beauftragt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen und alle notwendigen Auskünfte einzuholen. Gleichzeitig wurde er vom Gericht als Sachverständiger eingesetzt, um zu prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob eine Fortführung des Unternehmens Aussicht auf Erfolg hat.
Die Entscheidung stellt sicher, dass die Vermögenswerte der RKS Holding GmbH unter gerichtlicher Aufsicht geschützt bleiben, bis über die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens entschieden wird.
Amtsgericht Heilbronn, Beschluss vom 29.09.2025 – Aktenzeichen 30 IN 1047/25