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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Goldenberg GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Kleve hat am 29. September 2025 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 33 IN 18/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Goldenberg GmbH beschlossen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18761 eingetragen und hat ihren Sitz in der Am Schürmannshütt 34 F, 47441 Moers. Geschäftsführer ist Herr Salim Özkan mit Wohnsitz in Moers.

Der Geschäftszweig des Unternehmens umfasst ein breites Feld: vom Import und Export von Metallwaren und Digitaltechnik über den Betrieb einer Onlineplattform zum Vertrieb und Verkauf, bis hin zu unterstützenden Dienstleistungen, Unternehmensberatung und Büroservice.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde André Dobiey, Borsigstraße 2, 47574 Goch, bestellt. Ihm obliegt es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und im Interesse der Gläubiger zu überwachen.

Mit dem Beschluss wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Außerdem dürfen die Schuldner der Gesellschaft (Drittschuldner) nicht mehr an die GmbH selbst leisten, sondern ausschließlich an den Insolvenzverwalter (§ 23 Abs. 1 InsO).

Darüber hinaus sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Goldenberg GmbH untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen wurden vorläufig eingestellt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen.

Mit dieser Entscheidung wird das Unternehmen in eine Phase der engen gerichtlichen und anwaltlichen Überwachung überführt, um seine wirtschaftliche Lage zu stabilisieren und die Grundlage für eine mögliche Fortführung oder geordnete Abwicklung zu schaffen.

Amtsgericht Kleve, Beschluss vom 29.09.2025 – Aktenzeichen 33 IN 18/25

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