Das Amtsgericht Pinneberg – Insolvenzgericht hat am 23. Juli 2025 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 71 IN 142/25 den Antrag der SR Vermögens- und Beteiligungsverwaltende GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter HRB 16020 PI, hat ihren Sitz in der Im Sande 19, 25488 Holm und wird durch ihren Geschäftsführer Sascha Richter vertreten.
Mit der Entscheidung stellte das Gericht fest, dass keine ausreichenden Mittel vorhanden sind, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Damit entfällt die Möglichkeit, ein Verfahren zur Verteilung oder Sanierung einzuleiten – die Gesellschaft steht faktisch vor der Abwicklung und wird voraussichtlich nach Abschluss der Formalien im Handelsregister gelöscht.
Gegen den Beschluss ist die sofortige Beschwerde zulässig. Diese muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Pinneberg eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder – sofern erfolgt – mit der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, sofern die Vorgaben der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) beachtet werden.
Amtsgericht Pinneberg, Beschluss vom 23.07.2025 – Aktenzeichen 71 IN 142/25