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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Parkklinik Hornbach GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Zweibrücken hat am 26. September 2025 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 IN 106/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Parkklinik Hornbach GmbH & Co. KG angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Gutenbergstraße 16, 66482 Zweibrücken, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Zweibrücken unter HRA 30475 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Parkklinik Hornbach Beteiligungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Schiwek und Martin Helmut Siegfried Grub.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Kanzleisitz Augustaanlage 62–64, 68165 Mannheim, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 0621/4329280, per Fax 0621/43292827 sowie per E-Mail mannheim@brinkmann-partner.de erreichbar.

Mit dem Beschluss wurde festgelegt, dass Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zudem wurden die Schuldner der Gesellschaft angewiesen, Leistungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der vollständige Beschluss liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts vor. Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde möglich. Diese kann sowohl von der Antragstellerin als auch von Gläubigern eingelegt werden, sofern sie die internationale Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 bestreiten wollen. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung.

Mit dieser Entscheidung hat das Gericht die Grundlage geschaffen, die wirtschaftliche Lage der Parkklinik Hornbach GmbH & Co. KG zu prüfen und die Gläubigerinteressen durch Sicherung der Vermögenswerte zu wahren.

Amtsgericht Zweibrücken, Beschluss vom 26.09.2025 – Aktenzeichen 1 IN 106/25

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