Aktenzeichen: 3610 IN 6170/25
Am 18. September 2025 um 14:17 Uhr hat das Amtsgericht Charlottenburg im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ErtlundZull GmbH, ansässig in der Schmalenbachstraße 22, 12057 Berlin, weitreichende vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens angeordnet.
Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 207284 eingetragen ist, wird von Geschäftsführerin Ayscha Zarina Omar vertreten. Nach Einreichung eines Insolvenzantrags sah das Gericht dringenden Handlungsbedarf, um potenzielle Nachteile für die Insolvenzmasse abzuwenden und die ordnungsgemäße Verfahrensdurchführung zu gewährleisten.
Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Geraldine Mocci, mit Kanzleisitz in der Berliner Straße 117, 10713 Berlin, bestellt. Ihr obliegt fortan die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten (§ 22 InsO). Hierzu gehört die Überwachung der Unternehmensvorgänge ebenso wie die Kontrolle sämtlicher finanzieller Transaktionen.
Konkret bedeutet dies: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Besonders untersagt wurde der Schuldnerin das Einziehen eigener Außenstände. Stattdessen ist Frau Mocci ausdrücklich ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie ein Insolvenzsonderkonto einzurichten – gemäß den Maßgaben des BGH-Urteils vom 07.02.2019 (Az. IX ZR 47/18).
Gläubigerschutz und Vollstreckungsverbot
Zur Wahrung der Gläubigerinteressen wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen untersagt, soweit keine unbeweglichen Vermögenswerte betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Zudem wurde allen Drittschuldnern der ErtlundZull GmbH verboten, noch Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind Leistungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu erbringen.
Ermittlungs- und Einsichtsrechte
Zur Durchführung ihrer Aufgabe ist Frau Rechtsanwältin Mocci befugt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Bücher und Unterlagen einzusehen sowie bei Dritten – insbesondere Banken, Versicherungen, Behörden und Gerichten – Auskünfte einzuholen. Ebenso darf sie Einsicht in Grundbücher nehmen, soweit dies im Zusammenhang mit der Vermögenslage der Schuldnerin erforderlich ist.
Die Ausfertigung des gerichtlichen Beschlusses gilt zugleich als Bestellungsnachweis der vorläufigen Insolvenzverwalterin.
Transparenz und rechtliche Hinweise
Die Veröffentlichung des Beschlusses im elektronischen Informationssystem erfolgt gemäß den Vorgaben der InsOBekV und wird dort mindestens bis zur Aufhebung der Anordnung gespeichert. Wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen.
Gegen den Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll bei jedem Amtsgericht eingereicht werden, muss jedoch rechtzeitig beim Amtsgericht Charlottenburg eingehen. Für professionelle Einreicher gelten besondere Vorgaben zur elektronischen Einreichung über gesicherte Übermittlungswege.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Beschluss vom 18. September 2025
Aktenzeichen: 3610 IN 6170/25