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Verfahrensverbindung im Fall TRICURAFLEX GmbH: Insolvenzverfahren offiziell eröffnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3604 IN 4105/25
Amtsgericht Charlottenburg – Beschluss vom 16. und 19. September 2025

Im fortlaufenden Insolvenzgeschehen rund um die TRICURAFLEX GmbH, ansässig in der Anna-Louisa-Karsch-Straße 9, 10178 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg nun eine entscheidende prozessuale Maßnahme ergriffen: Die Verfahren mit den Aktenzeichen 3604 IN 3605/25 und 3604 IN 4105/25 wurden verbunden. Die Gesellschaft wird im Handelsregister unter der Nummer HRB 262300 geführt und von Geschäftsführer Kieron Joseph Bähr vertreten.

Der maßgebliche Beschluss des Gerichts vom 16. September 2025 sah nicht nur die Verfahrensverbindung vor, sondern zugleich die Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Hauptverfahren 3604 IN 3605/25. Damit ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TRICURAFLEX GmbH nun offiziell eröffnet.

Bedeutung der Verfahrensverbindung

Mit der Verbindung beider Verfahren verfolgt das Gericht das Ziel einer einheitlichen und effizienteren Bearbeitung. Doppelstrukturen werden vermieden, Ressourcen geschont und eine konsolidierte juristische Bewertung ermöglicht. Das Verfahren 3604 IN 3605/25 übernimmt nun die Führung, während das Verfahren 3604 IN 4105/25 in diesem aufgehen wird.

Ausblick für Gläubiger und Beteiligte

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bedeutet, dass Gläubiger ihre Forderungen form- und fristgerecht beim Insolvenzverwalter anmelden müssen. Zugleich tritt die Insolvenzmasse in den Schutz des Gerichts und des Verwalters ein, um eine geordnete Verteilung an berechtigte Gläubiger zu ermöglichen.

Der vollständige Beschluss zur Verfahrensverbindung und -eröffnung ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts beim Amtsgericht Charlottenburg einsehbar.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 3604 IN 4105/25 / verbunden mit 3604 IN 3605/25
Beschluss vom 16.09.2025 / veröffentlicht am 19.09.2025

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