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SCHADE Projekt GmbH: Insolvenzverfahren mangels Masse gescheitert – Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 33 IN 51/24
Amtsgericht Goslar – Beschluss vom 19. September 2025

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SCHADE Projekt GmbH, mit Sitz in Schwarzer Weg 7, 37581 Bad Gandersheim, hat das Amtsgericht Goslar am 19. September 2025 die Aufhebung sämtlicher Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Vorausgegangen war die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse – ein Schritt, der das Ende des Verfahrens ohne formelle Eröffnung bedeutet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter der Nummer HRB 208101 eingetragen und wurde vertreten durch Geschäftsführerin Martina Sue, wohnhaft in der Steinbühlstraße 12, 38723 Seesen.

Bereits am 8. April 2025 hatte das Gericht zum Schutz der Gläubigerinteressen Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung einer vorläufigen Verwaltung erlassen. Diese Maßnahmen sollten sicherstellen, dass das noch vorhandene Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag erhalten bleibt. Doch mit dem jetzt gefassten Beschluss wird deutlich: Eine Insolvenzmasse, die auch nur zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht, ist nicht vorhanden.

Keine Masse, kein Verfahren

Die Abweisung des Antrags wegen fehlender Masse (§ 26 InsO) bedeutet, dass die Gläubiger keine Möglichkeit der Befriedigung im Rahmen eines geregelten Insolvenzverfahrens erhalten. Auch eine ordentliche Verwertung und Verteilung des verbleibenden Vermögens kann nicht stattfinden. In der Praxis läuft dies auf eine faktische Liquidation der Gesellschaft hinaus.

Rechtliche und praktische Folgen

Für die betroffenen Gläubiger bedeutet dieser Ausgang einen Totalverlust ihrer Forderungen. Für die Gesellschaft dürfte in naher Zukunft die Löschung aus dem Handelsregister folgen. Darüber hinaus kann es bei verspäteter Antragstellung zu haftungsrechtlichen Konsequenzen für die Geschäftsführung kommen – je nach Einzelfall.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Goslar eingesehen werden.

Datenschutzhinweis

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 DSGVO sowie zu den Betroffenenrechten finden Sie unter:
www.amtsgericht-goslar.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschutz/
Auf Wunsch stellt das Gericht die Datenschutzerklärung auch in Papierform zur Verfügung.

Amtsgericht Goslar
Aktenzeichen: 33 IN 51/24
Beschluss vom 19. September 2025

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