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Leifeld Projekt GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen – Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 43 IN 38/25
Amtsgericht Bielefeld – Beschlüsse vom 12. September 2025

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Leifeld Projekt GmbH, mit Sitz in Lindenweg 10, 32049 Herford, hat das Amtsgericht Bielefeld am 12. September 2025 zwei richtungsweisende Entscheidungen getroffen: Der von einer Gläubigerin am 17. Januar 2025 gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen. Infolgedessen wurden auch die am 12. Mai 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 18044 eingetragene Gesellschaft wurde vertreten durch ihren Geschäftsführer Hans-Jörg Leifeld, wohnhaft in der Lindauer Straße 8, 86199 Augsburg. Die Leifeld Projekt GmbH war in ihrem operativen Geschäft offenbar so weit in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, dass ein Gläubiger den gerichtlichen Weg suchte, um über ein Insolvenzverfahren Zugriff auf die verbliebenen Vermögenswerte zu erhalten.

Keine Masse – kein Verfahren

Die zentrale Feststellung des Gerichts: Es fehlt jegliche verwertbare Insolvenzmasse, um auch nur die Verfahrenskosten zu decken. Damit greift § 26 Abs. 1 InsO, wonach die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt werden muss, wenn keine finanziellen Mittel für den Ablauf des Verfahrens zur Verfügung stehen.

Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags verlieren auch die zuvor ergriffenen Sicherungsmaßnahmen – wie etwa Einschränkungen der Verfügungsgewalt oder Maßnahmen zum Schutz der Gläubigerinteressen – ihre rechtliche Grundlage. Das bedeutet: Die Gesellschaft ist nicht mehr insolvenzrechtlich überwacht, wenngleich ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit faktisch nicht mehr gegeben ist.

Bedeutung für Gläubiger und Gesellschaft

Für die Gläubiger bedeutet dieser Ausgang in aller Regel einen Totalverlust ihrer Forderungen. Es erfolgt keine Verwertung von Vermögensgegenständen, keine Gläubigerversammlung, kein Verteilungsverfahren – schlicht, weil kein verwertbares Vermögen mehr vorhanden ist.

Für die Leifeld Projekt GmbH stellt die Entscheidung das faktische Ende ihrer Geschäftstätigkeit dar. Eine baldige Löschung aus dem Handelsregister ist zu erwarten, sofern keine nachträgliche Masse aufgebracht oder ein Eigenantrag gestellt wird. Geschäftsführer Hans-Jörg Leifeld könnte – je nach Sachlage – mit haftungsrechtlichen oder strafrechtlichen Prüfungen konfrontiert werden, insbesondere falls der Insolvenzantrag verspätet erfolgte.

Amtsgericht Bielefeld – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 43 IN 38/25
Beschlüsse vom 12. September 2025

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