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Amazon Prime: Sammelklage wegen Preiserhöhung – Betroffene können sich weiterhin kostenlos anmelden

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Wer bereits vor September 2022 eine laufende Amazon-Prime- oder Prime-Student-Mitgliedschaft hatte und anschließend die damalige Preiserhöhung bezahlt hat, könnte Geld zurückbekommen.

Die Verbraucherzentrale NRW führt gegen Amazon EU S. à r. l. eine sogenannte Abhilfeklage, um zu viel gezahlte Beträge für Betroffene zurückzufordern. Das Verfahren läuft vor dem Oberlandesgericht Hamm unter dem Aktenzeichen I-13 VKl 1/25.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Niedersachsen haben sich bereits mehr als 143.000 Betroffene der Klage angeschlossen. Eine Anmeldung ist weiterhin möglich und kostenlos.

Darum geht es bei der Klage

Amazon erhöhte im September 2022 die Preise für bestehende Prime-Mitgliedschaften.

Der monatliche Preis stieg damals von 7,99 Euro auf 8,99 Euro, der Jahrespreis von 69 Euro auf 89,90 Euro.

Auch Prime Student wurde teurer. Dort erhöhte sich der monatliche Preis von 3,99 Euro auf 4,49 Euro und der Jahrespreis von 34 Euro auf 44,90 Euro.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW wurden diese Preiserhöhungen gegenüber bereits bestehenden Kunden ohne deren ausdrückliche Zustimmung umgesetzt.

Die Verbraucherschützer halten das für rechtswidrig und reichten deshalb im Dezember 2025 eine Abhilfeklage gegen Amazon ein.

Wann darf ein Anbieter den Preis erhöhen?

Nach Darstellung der Verbraucherzentrale darf ein Unternehmen den Preis eines laufenden Abonnements nicht beliebig erhöhen.

Eine Erhöhung ist demnach grundsätzlich nur möglich, wenn entweder eine wirksame vertragliche Regelung dies erlaubt oder die Kundinnen und Kunden der Änderung zustimmen.

Genau um die Frage, ob die damalige Preisanpassung von Amazon rechtlich wirksam war, dreht sich das laufende Gerichtsverfahren.

Eine endgültige gerichtliche Entscheidung über die Rückzahlung ist bislang nicht gefallen.

Wer kann sich der Sammelklage anschließen?

Grundsätzlich kommen Personen infrage, die bereits vor der Preiserhöhung im September 2022 einen laufenden Prime- oder Prime-Student-Vertrag hatten und den höheren Preis anschließend mindestens einmal bezahlt haben.

Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Prime-Mitgliedschaft heute noch besteht.

Auch ehemalige Prime-Kunden können deshalb möglicherweise teilnehmen.

Wie viel Geld könnte zurückgezahlt werden?

Die mögliche Erstattung hängt davon ab, wie lange der erhöhte Preis gezahlt wurde und ob die Mitgliedschaft monatlich oder jährlich abgerechnet wurde.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale können sich die möglichen Ansprüche bei jährlicher Zahlung derzeit auf etwa 80 Euro belaufen.

Der konkrete Betrag kann im Einzelfall jedoch unterschiedlich ausfallen.

Teilnahme erfolgt nicht automatisch

Wichtig für Betroffene: Wer damals eine Preiserhöhung zahlen musste, nimmt nicht automatisch an der Sammelklage teil.

Wer mögliche Ansprüche über dieses Verfahren geltend machen möchte, muss sich selbst in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen lassen.

Die Anmeldung ist kostenlos.

Nach erfolgreicher Registrierung müssen Betroffene zunächst keine eigene Klage gegen Amazon führen.

Verbraucherzentrale bietet kostenlosen Klage-Check an

Wer nicht sicher ist, ob der eigene Vertrag unter die Klage fällt, kann den kostenlosen Klage-Check der Verbraucherzentrale nutzen.

Dabei werden einige Angaben zur früheren Prime-Mitgliedschaft abgefragt. Anschließend erhalten Verbraucher eine Einschätzung, ob eine Teilnahme grundsätzlich infrage kommt und wie die Eintragung in das Klageregister erfolgen kann.

Diese drei Schritte sind entscheidend

Betroffene sollten zunächst prüfen, ob ihre damalige Prime-Mitgliedschaft bereits vor September 2022 bestand und ob sie den höheren Preis bezahlt haben.

Danach kann mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale geprüft werden, ob die Voraussetzungen erfüllt sein könnten.

Wer teilnehmen möchte, muss sich anschließend selbst kostenlos beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen.

Nach der Anmeldung kann zunächst der weitere Verlauf des Verfahrens abgewartet werden.

Rückzahlung hängt vom Ausgang des Verfahrens ab

Dass sich bereits mehr als 143.000 Menschen der Klage angeschlossen haben, zeigt die erhebliche Bedeutung des Verfahrens.

Eine Rückzahlung ist damit jedoch noch nicht garantiert.

Ob Amazon tatsächlich Beträge erstatten muss und in welcher Höhe, hängt vom weiteren Verlauf des Verfahrens und der gerichtlichen Entscheidung ab.

Für ehemalige und aktuelle Prime-Kunden, die von der Preiserhöhung 2022 betroffen waren, kann es sich dennoch lohnen, jetzt zu prüfen, ob eine kostenlose Anmeldung zur Sammelklage möglich ist.

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