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MIKSA Bau und Planungsgesellschaft aus Herne: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die MIKSA UG (haftungsbeschränkt) Bau und Planungsgesellschaft mit Sitz in Herne erhält kein reguläres Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Bochum hat den Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 10. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 80 IN 641/25 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Heidstraße 54 in 44649 Herne und ist beim Amtsgericht Bochum unter der Handelsregisternummer HRB 15407 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch die Geschäftsführerin Fatma Akkoc.

Die MIKSA UG war ihrem Unternehmensgegenstand nach ausgesprochen breit innerhalb der Bau und Immobilienbranche aufgestellt. Zu den Tätigkeitsfeldern gehörten das schlüsselfertige Bauen und die klassische Bauunternehmung ebenso wie Außen und Innenputz, Trockenbau und Arbeiten an Wärmedämmverbundsystemen.

Darüber hinaus umfasste der Unternehmensgegenstand Arbeiten in den Bereichen Heizung, Sanitär und Klima sowie Fliesen, Platten und Mosaiklegen. Hinzu kamen das Bautrocknungsgewerbe, Bodenlegearbeiten, Betonbohr und Betonschneidearbeiten sowie Tätigkeiten als Estrichleger, Betonstein und Terrazzohersteller und Fuger. Auch der Handel mit Bauelementen gehörte zum vorgesehenen Geschäftsfeld.

Die Tätigkeit der Gesellschaft beschränkte sich allerdings nicht auf die praktische Ausführung von Bauleistungen. Zum Unternehmensgegenstand gehörten außerdem die Verwaltung von Immobilien sowie Projektentwicklung, Planung und Bauleitung. Auch die Erstellung von Brandschutzkonzepten und Leistungen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung waren Bestandteil des Geschäftszwecks. Damit sollte die Gesellschaft einen erheblichen Teil der Wertschöpfungskette eines Bauprojekts abdecken, angefangen bei Planung und Projektentwicklung über zahlreiche Bauleistungen bis hin zur Immobilienverwaltung.

Der Insolvenzantrag gegen die MIKSA UG wurde nicht von der Gesellschaft selbst gestellt. Eine Gläubigerin hatte am 1. September 2025 beim Amtsgericht Bochum die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Zwischen Eingang des Antrags und der abschließenden Entscheidung des Insolvenzgerichts verging damit nahezu ein Jahr.

Am 10. August 2026 entschied das Amtsgericht schließlich, den Insolvenzantrag mangels Masse abzuweisen. Damit kommt es nicht zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens.

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene beziehungsweise voraussichtlich verfügbare Vermögen des Schuldners nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu finanzieren. In einem solchen Fall wird das eigentliche Insolvenzverfahren nicht eröffnet. Für Gläubiger ist eine solche Entscheidung regelmäßig besonders problematisch, weil keine geordnete Verwertung und Verteilung des Unternehmensvermögens innerhalb eines eröffneten Insolvenzverfahrens stattfindet.

Über die konkreten Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der MIKSA UG macht die gerichtliche Bekanntmachung keine Angaben. Auch zur Höhe der bestehenden Verbindlichkeiten, zur Zahl der Gläubiger, zu möglichen laufenden Bauvorhaben oder zu noch offenen Forderungen von Kunden und Geschäftspartnern werden keine Einzelheiten genannt.

Fest steht damit, dass der gegen die MIKSA UG (haftungsbeschränkt) Bau und Planungsgesellschaft aus Herne gerichtete Insolvenzantrag nach langer Verfahrensdauer ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beendet wurde. Das Amtsgericht Bochum wies den Antrag am 10. August 2026 mangels Masse ab. Das Aktenzeichen lautet 80 IN 641/25.

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