Verbraucher sollten derzeit bei Inkassoforderungen besonders aufmerksam sein. Unter dem Namen „Deutschland Profis Inkasso GmbH“ werden offenbar Schreiben verschickt, die den Eindruck einer offiziellen Forderung erwecken. Besonders auffällig: Als angeblicher Zahlungsempfänger wird nicht ein Inkassounternehmen oder eine Justizkasse genannt, sondern eine Privatperson. Auf das angegebene Konto sollten Betroffene daher keinesfalls ungeprüft Geld überweisen.
In den Schreiben wird demnach behauptet, die „Deutschland Profis Inkasso GmbH“ handele vermeintlich im Zusammenhang mit dem Amtsgericht Dresden beziehungsweise einer „Zentralen Zahlstelle Hamburg“. Als Empfänger einer geforderten Überweisung wird jedoch der Name Maro Voelkner angegeben. Die mitgeteilte IBAN lautet DE37 1001 1001 2080 6969 69.
Gerade diese Kombination sollte Empfänger misstrauisch machen. Bei echten gerichtlichen Forderungen oder seriösen Inkassoverfahren müssen Gläubiger, Forderungsgrund und Zahlungsempfänger eindeutig nachvollziehbar sein. Eine Aufforderung, vermeintliche Gerichtskosten oder Inkassoforderungen auf ein Konto einer Privatperson zu überweisen, ist ein erhebliches Warnsignal.
Amtlich wirkende Bezeichnungen sollen Vertrauen schaffen
Betrügerische Inkassoschreiben funktionieren häufig nach einem ähnlichen Prinzip: Die Schreiben werden bewusst so gestaltet, dass sie offiziell und bedrohlich wirken. Begriffe wie „Amtsgericht“, „Zahlstelle“, „Vollstreckung“, „Mahnung“ oder „Inkasso“ sollen den Eindruck vermitteln, dass bereits ein behördliches oder gerichtliches Verfahren läuft.
Empfänger geraten dadurch schnell unter Druck. Häufig wird zusätzlich mit kurzen Zahlungsfristen, steigenden Kosten oder weiteren rechtlichen Konsequenzen gedroht. Genau dieser Zeitdruck soll verhindern, dass Betroffene die Forderung in Ruhe überprüfen.
Doch ein amtlich wirkendes Schreiben ist noch lange kein amtliches Dokument. Namen von Gerichten, Behörden, Rechtsanwälten oder real existierenden Unternehmen können von Betrügern ohne deren Wissen verwendet werden.
Forderung zunächst vollständig überprüfen
Wer ein solches Schreiben erhält, sollte deshalb nicht sofort zahlen und auch nicht vorschnell Kontakt über die im Schreiben angegebenen Telefonnummern oder E-Mail-Adressen aufnehmen. Zunächst sollte geprüft werden, ob die geltend gemachte Forderung überhaupt bekannt ist.
Wichtig sind dabei insbesondere der ursprüngliche Gläubiger, der konkrete Vertrags- oder Forderungsgrund, Rechnungsnummern sowie nachvollziehbare Angaben dazu, wie sich die verlangte Summe zusammensetzt.
Wird behauptet, ein Gericht sei beteiligt, sollte dessen Existenz und Zuständigkeit ausschließlich über offizielle Kontaktdaten überprüft werden. Telefonnummern oder Internetadressen aus einem verdächtigen Schreiben sollten dafür nicht verwendet werden.
Besonders kritisch: Zahlung an eine Privatperson
Dass als Zahlungsempfänger Maro Voelkner genannt wird, obwohl das Schreiben angeblich von einer Inkassogesellschaft beziehungsweise im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Zahlstelle stammt, ist ein besonders auffälliger Punkt.
Verbraucher sollten niemals allein aufgrund eines Briefkopfes oder einer Zahlungsaufforderung davon ausgehen, dass die angegebene Bankverbindung tatsächlich einem Gericht, einer Behörde oder einem seriösen Inkassounternehmen gehört.
Auch eine deutsche IBAN ist kein Beweis für die Seriosität einer Forderung. Bankkonten können unter falschen Voraussetzungen eröffnet, von sogenannten Finanzagenten bereitgestellt oder für betrügerische Zahlungseingänge missbraucht werden.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Empfänger sollten das Schreiben einschließlich Umschlag sichern und keine Zahlung leisten, solange die Forderung nicht zweifelsfrei geklärt ist. Auch E-Mails, Telefonnummern, Kontodaten und sonstige Kontaktinformationen sollten dokumentiert werden.
Wer bereits überwiesen hat, sollte sofort seine Bank kontaktieren und nach einem Überweisungsrückruf fragen. Je schneller reagiert wird, desto größer kann die Chance sein, dass das Geld noch nicht weitergeleitet oder abgehoben wurde. Bei einem Betrugsverdacht kommt zudem eine Anzeige bei der Polizei in Betracht.
Entscheidend bleibt: Inkassoforderungen niemals allein deshalb bezahlen, weil ein Schreiben offiziell aussieht oder mit gerichtlichen Konsequenzen droht. Erst wenn Gläubiger, Forderungsgrund, Inkassodienstleister und Bankverbindung nachvollziehbar überprüft wurden, sollte über eine Zahlung entschieden werden.