Gotthard Weeth GmbH – Vorläufige Insolvenzverwaltung in Schweinfurt angeordnet
Aktenzeichen: IN 189/25 – Amtsgericht Schweinfurt
Die Gotthard Weeth GmbH, ansässig in der Parisstraße 4 in Schweinfurt, steht seit dem 29. August 2025 um 10:45 Uhr unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht Schweinfurt bestellte hierzu Rechtsanwalt Stefan Herrmann aus Würzburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Künftige Verfügungen der Schuldnerin, insbesondere das Einziehen von Außenständen, sind nunmehr nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam.
HUKA Bau GmbH – Insolvenzantrag durch Gläubiger stellt Geschäftsverkehr unter Aufsicht
Aktenzeichen: 509 IN 11/25 – Amtsgericht Bremen
Für die HUKA Bau GmbH aus Bremen wurde auf Antrag eines Gläubigers ebenfalls am 29. August 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum Verwalter wurde Rechtsanwalt Michail Siagas bestellt. Das Unternehmen darf seitdem keine eigenständigen Verfügungen mehr über seine Vermögenswerte treffen. Die Geschäftspartner wurden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Verwalter zu leisten.
Komfort Bau Zarges GmbH – Insolvenzverfahren in Marburg eröffnet
Aktenzeichen: 22 IN 139/25 – Amtsgericht Marburg
Auch die Komfort Bau Zarges GmbH mit Sitz in Haina wurde in die vorläufige Insolvenz geschickt. Das Gericht in Marburg bestellte Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Lojowsky als Verwalter, der nun die Sicherung der Insolvenzmasse übernimmt. Die Maßnahme wurde am 29. August 2025 um 13:00 Uhr wirksam. Die Schuldnerin kann nur noch im Einvernehmen mit dem Insolvenzverwalter über ihr Vermögen verfügen.
Leipziger Rohbau GmbH – Weitreichende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
Aktenzeichen: 403 IN 629/25 – Amtsgericht Leipzig
Ein besonders weitreichender Beschluss wurde im Verfahren gegen die Leipziger Rohbau GmbH erlassen. Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde am 29. August 2025 um 13:20 Uhr angeordnet. Neben der Überwachung der Unternehmensführung durch Rechtsanwalt Christian Krönert wurde dem Verwalter die Kontrolle über sämtliche Außenstände und Konten erteilt. Zudem darf er Geschäftsräume betreten und umfangreiche Auskünfte bei Behörden und Banken einholen. Auch alle neuen Zwangsvollstreckungen wurden untersagt, um das verbliebene Vermögen zu sichern.
Diese aktuellen Verfahren belegen die anhaltende wirtschaftliche Belastung vieler Unternehmen in der Bau- und Immobilienbranche. Die Gerichte im gesamten Bundesgebiet greifen dabei zu teils sehr weitreichenden Maßnahmen, um die Insolvenzmasse für eine etwaige Verfahrensabwicklung zu bewahren und den Gläubigerschutz sicherzustellen. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob in einzelnen Fällen ein Regelinsolvenzverfahren eröffnet werden kann – oder ob es mangels Masse zur endgültigen Abweisung kommt.