Aktenzeichen: 3611 IN 4193/25
Am 28. August 2025 um 14:10 Uhr hat das Amtsgericht Charlottenburg die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der BAMUT MARKT GmbH, ansässig in der Lietzenburger Straße 28, 10789 Berlin, angeordnet. Die im Handelsregister unter HRB 206239 geführte Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Ekrem Mustafov vertreten. Die BAMUT MARKT GmbH ist im Bereich Groß- und Einzelhandel sowie Gastgewerbe tätig.
Antragsteller des Verfahrens ist das Land Berlin, vertreten durch das Finanzamt für Körperschaften I. Aufgrund des eingegangenen Insolvenzantrags wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Sicherung der Insolvenzmasse beschlossen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christoph Rosenmüller, Berliner Straße 117, 10713 Berlin, bestellt. Ihm wurde die Aufgabe übertragen, das Vermögen der Schuldnerin durch Überwachung zu sichern und zu erhalten. Zudem soll er prüfen, ob die verbliebene Vermögensmasse ausreicht, um die Kosten eines möglichen Insolvenzverfahrens zu decken.
Verfügungen der BAMUT MARKT GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Auch die Einziehung von Forderungen fällt unter diesen Zustimmungsvorbehalt. Darüber hinaus ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter gestattet, Sonderkonten zu eröffnen und über diese im Interesse der Insolvenzmasse zu verfügen. Die bei Banken geführten Konten der Gesellschaft unterliegen nun seiner Kontrolle, wobei die Kreditinstitute verpflichtet sind, entsprechende Auskünfte zu erteilen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung von Arrest oder einstweiliger Verfügung, wurden einstweilen untersagt, sofern nicht unbewegliches Vermögen betroffen ist. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen sind bis auf Weiteres eingestellt.
Zahlungen an die Schuldnerin durch deren Schuldner sind ausdrücklich verboten. Drittschuldner dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Dieser ist auch mit der Zustellung des Beschlusses an die Drittschuldner betraut.
Der vorläufige Verwalter ist weiterhin berechtigt, die Geschäftsräume der Gesellschaft zu betreten, Nachforschungen anzustellen und sämtliche zur Aufklärung der wirtschaftlichen Lage erforderlichen Unterlagen einzusehen. Die BAMUT MARKT GmbH ist verpflichtet, dabei vollständig mitzuwirken.
Diese Maßnahme des Gerichts dient der Wahrung und dem Schutz der noch vorhandenen Vermögenswerte, bis über die eigentliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Amtsgericht Charlottenburg, 28. August 2025