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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die AES Autonome Energiesysteme GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 91 IN 245/25

Das Amtsgericht Aachen hat am 29. August 2025 um 12:33 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der AES Autonome Energiesysteme GmbH mit Sitz in der Am Buschfeld 7, 52399 Merzenich angeordnet.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 9132 eingetragene Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer Herrn Andres Sheldrick und Herrn Marco Karber vertreten. Das Unternehmen ist im Bereich der Entwicklung, des Baus, Vertriebs und der Wartung verfahrenstechnischer Anlagen tätig und positioniert sich als Anbieter moderner Energielösungen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Mag. jur. Helmut Hofbauer, Oppenhoffallee 45, 52066 Aachen bestellt. Seine zentrale Aufgabe besteht nun darin, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und einen Überblick über die wirtschaftliche Gesamtlage zu gewinnen.

Mit dem Beschluss wurden die üblichen insolvenzrechtlichen Sicherungsmaßnahmen getroffen. So sind Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Außerdem ist es den Schuldnern der AES GmbH untersagt, noch direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Verwalter zu richten. Dieser ist ausdrücklich ermächtigt, Forderungen und Bankguthaben der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Darüber hinaus wurde jegliche Form von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – mit Ausnahme solcher gegen unbewegliches Vermögen – untersagt bzw. einstweilen eingestellt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, das noch vorhandene Vermögen der Gesellschaft zu schützen und geregelte Rahmenbedingungen für eine etwaige Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.

Die Entscheidung des Gerichts markiert einen wichtigen Einschnitt für die AES GmbH, deren künftiger Fortgang nun unter Beobachtung und Mitwirkung des vorläufigen Insolvenzverwalters steht.

Amtsgericht Aachen, 29. August 2025

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