Aktenzeichen: 3611 IN 6009/25
Am 29. August 2025 um 12:50 Uhr hat das Amtsgericht Charlottenburg die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der
Jump Bilingual Kindergarten gUG (haftungsbeschränkt),
Dahlemer Weg 8, 14169 Berlin,
eingetragen im Handelsregister unter HRB 179984,
vertreten durch die Geschäftsführerin Venera Chakirova,
angeordnet.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde
Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner,
Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin,
bestellt.
Wesentliche Inhalte der gerichtlichen Anordnung:
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Verfügungen der Schuldnerin über Vermögen sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO).
- Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist nicht gesetzliche Vertreterin der Schuldnerin, sondern hat deren Vermögen zu sichern und zu erhalten.
- Sie ist ermächtigt, Forderungen und Bankguthaben einzuziehen, Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen.
- Kreditinstitute der Schuldnerin müssen der Verwalterin Auskunft erteilen.
- Drittschuldnern ist es untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie dürfen nur an die vorläufige Verwalterin leisten.
- Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird mit der Zustellung des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin beauftragt und muss darüber Nachweis führen.
- Sie darf die Geschäftsräume betreten, Einsicht in die Unterlagen nehmen und erforderliche Auskünfte einholen.
Hinweis zur Bekanntmachung:
Die elektronische Veröffentlichung bleibt mindestens so lange gespeichert, wie die Anordnung wirksam ist. Wird das Verfahren nicht eröffnet, erfolgt die Löschung spätestens nach sechs Monaten.
Rechtsmittel:
Gegen den Beschluss ist die sofortige Beschwerde möglich. Diese ist binnen zwei Wochen beim
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
schriftlich oder zu Protokoll einzulegen. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung (maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis). Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 29.08.2025