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Allgemeines Veräußerungsverbot über das Vermögen der Leder Immobilien GmbH verhängt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 21 IN 144/25

Koblenz – In einem weiteren bedeutsamen Schritt im Verfahren zur Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens hat das Amtsgericht Koblenz am 18. August 2025 um 14:59 Uhr ein umfassendes Veräußerungsverbot über das Vermögen der Leder Immobilien GmbH verhängt. Die Gesellschaft mit Sitz in der Teichstraße 28, 56068 Koblenz, wird von ihrer Geschäftsführerin Olga Leder vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 28310 eingetragen.

Der Entscheidung des Gerichts liegt der Antrag auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens zugrunde. Als Verfahrensbevollmächtigter der Schuldnerin tritt Rechtsanwalt Carl Christian Binneberg mit Kanzleisitz in der Roonstraße 9–11, 56068 Koblenz, auf.

Gemäß § 21 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO) wurde der Schuldnerin mit sofortiger Wirkung allgemein untersagt, über Vermögenswerte zu verfügen. Dieses sogenannte Allgemeine Veräußerungsverbot bedeutet, dass es der Leder Immobilien GmbH ab sofort untersagt ist, Gegenstände aus ihrem Vermögen zu veräußern oder in sonstiger Weise darüber zu verfügen. Ebenfalls untersagt ist die Einziehung von Außenständen, also das Einfordern offener Forderungen gegenüber Dritten.

Ziel dieser Maßnahme ist der Schutz des Schuldnervermögens vor einer möglichen Verschlechterung der Masse während des vorläufigen Insolvenzverfahrens. Durch die gerichtliche Anordnung wird sichergestellt, dass keine Vermögensverschiebungen zu Lasten der Gläubiger vorgenommen werden können.

Mit dieser Entscheidung setzt das Amtsgericht Koblenz einen weiteren bedeutenden Meilenstein im Verfahren, das über den wirtschaftlichen Fortgang der Leder Immobilien GmbH entscheiden wird. Die Anordnung dient der geordneten Vorbereitung auf eine mögliche Verfahrenseröffnung und schafft gleichzeitig Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Amtsgericht Koblenz – Abteilung 21
Koblenz, den 18. August 2025

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