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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Solar Power Germany GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 99 IN 171/25

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Solar Power Germany GmbH, Brüsseler Straße 6, 53842 Troisdorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 17165 und vertreten durch den Geschäftsführer Lion Paul Liebig, Schrogenweg 7, 51143 Köln, hat das Amtsgericht Bonn am 19. August 2025 um 08:28 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Bereich der Planung und Errichtung von Photovoltaikanlagen tätig.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Nada Nasser, Godesberger Allee 125, 53175 Bonn, bestellt.

Die Anordnung umfasst insbesondere:

  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

  • Drittschuldnern ist es untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten; Leistungen dürfen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

  • Die Verwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügung) sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits eingeleitete Maßnahmen wurden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Mit diesem Beschluss wird die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Gesellschaft erheblich eingeschränkt, um die Sicherung der Insolvenzmasse zu gewährleisten.

Amtsgericht Bonn, den 19. August 2025

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