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Rücknahme des Insolvenzantrags durch die Autumnus Immobilien GmbH – Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 66 IN 192/24

Norderstedt – In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autumnus Immobilien GmbH, ansässig in der Hamburger Straße 5, 24558 Henstedt-Ulzburg, vertreten durch ihren Geschäftsführer Heiko Herbst, hat sich eine entscheidende Wendung ergeben. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Nummer HRB 6938 KI geführt wird, hatte ursprünglich einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt.

Vertreten wurde die Schuldnerin im Verfahren durch die renommierte Kanzlei Rechtsanwälte Take, Maracke & Partner, deren Tätigkeitsschwerpunkte Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und anwaltliche Beratung umfassen. Die Kanzlei mit Sitz am Rathausplatz 11, 24558 Henstedt-Ulzburg, führte das Verfahren unter dem Geschäftszeichen 018863/24/SRU/MM.

Am 31. Juli 2025 ging beim Insolvenzgericht ein entscheidender Schriftsatz der Schuldnerin ein: Die Autumnus Immobilien GmbH hat ihren Insolvenzantrag offiziell zurückgenommen. Der Rücknahme des Antrags kommt im Insolvenzrecht eine besondere Bedeutung zu, da sie nur bis zur Verfahrenseröffnung zulässig ist und weitreichende prozessuale Folgen nach sich zieht.

Als unmittelbare Reaktion auf diesen Schritt hat das Amtsgericht Norderstedt – Insolvenzgericht mit Datum vom 18. August 2025 sämtliche zuvor am 27. Mai 2025 gemäß § 21 der Insolvenzordnung (InsO) erlassenen Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Diese Maßnahmen dienten ursprünglich dem Schutz des schuldnerischen Vermögens und der Wahrung der Interessen möglicher Gläubiger im Vorfeld einer etwaigen Verfahrenseröffnung.

Mit der Rücknahme des Antrags und der damit verbundenen Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen ist das Verfahren faktisch beendet. Die Autumnus Immobilien GmbH bleibt somit weiterhin selbst über ihr Vermögen verfügungsberechtigt, und es findet keine gerichtliche Kontrolle mehr im Rahmen des Insolvenzrechts statt.

Diese Entwicklung lässt darauf schließen, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens möglicherweise stabilisiert hat oder eine außergerichtliche Lösung zur Abwendung der Insolvenz gefunden werden konnte.

Amtsgericht Norderstedt – Insolvenzgericht
Norderstedt, den 18. August 2025

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