Az.: 4 IN 1366/25
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die RDI Holding GmbH, Weinheimer Straße 62–64, 68309 Mannheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 747565 und vertreten durch Geschäftsführer Romeo Keskic, hat das Amtsgericht Mannheim – Insolvenzgericht – am 14. August 2025 entschieden, den Insolvenzantrag mangels Masse abzuweisen.
Damit stellte das Gericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ein reguläres Insolvenzverfahren wird daher nicht eröffnet.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen die sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Mannheim, Schloss Westflügel, 68159 Mannheim einzureichen – entweder schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle. Auch die Abgabe zu Protokoll bei einem anderen Amtsgericht ist möglich, maßgeblich bleibt jedoch der fristgerechte Eingang in Mannheim.
Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung (§ 9 InsO), wobei das jeweils frühere Ereignis gilt. Auch eine Einreichung als elektronisches Dokument ist zulässig, jedoch nicht per einfacher E-Mail.
Amtsgericht Mannheim – Insolvenzgericht –, den 14. August 2025