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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der GS Brands GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 25 IN 87/25

Wolfsburg – Am 11. August 2025 um exakt 21:00 Uhr wurde durch das Amtsgericht Wolfsburg ein bedeutender Schritt im Insolvenzverfahren über das Vermögen der GS Brands GmbH eingeleitet. Das Unternehmen mit Sitz in der Borsigstraße 7, 38446 Wolfsburg, vertreten durch die Geschäftsführer Colin Singh und Max Gaas, unterliegt ab diesem Zeitpunkt einer vorläufigen Verwaltung seines Vermögens.

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung markiert einen entscheidenden Wendepunkt in der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft. Von nun an sind sämtliche Verfügungen der GS Brands GmbH nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Dies dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und der Sicherung des verbliebenen Vermögens.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die erfahrene Rechtsanwältin Ulrike Sythes von der Kanzlei Dreyer Radtke Sythes Rechtsanwälte Insolvenzverwaltung bestellt. Die Kanzlei mit Sitz in Magdeburg (Zum Handelshof 3, 39108 Magdeburg) ist unter der Telefonnummer 0391 / 25193160 sowie per Fax unter 0391 / 25193169 erreichbar. Auch per E-Mail (magdeburg@drs-inso.de) oder über die Internetseite www.drs-inso.de kann Kontakt aufgenommen werden.

Zugleich erging die ausdrückliche Aufforderung an alle Schuldner der GS Brands GmbH, künftige Leistungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen. Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 der Insolvenzordnung (InsO).

Der vollständige Beschluss kann während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Betroffene und Interessierte erhalten somit die Möglichkeit, sich umfassend über den Inhalt und die Konsequenzen der gerichtlichen Entscheidung zu informieren.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Ferner kann, sofern nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 eine internationale Zuständigkeit für das Hauptinsolvenzverfahren bestritten wird, auch durch jeden Gläubiger eine sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Diese Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg (Postfach 100141, 38401 Wolfsburg), einzulegen. Die elektronische Einreichung ist ebenfalls möglich über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach unter govello-1273063535525-000216931. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Im Falle einer öffentlichen Bekanntmachung beginnt die Frist mit dem Ablauf von zwei Tagen nach dem Veröffentlichungstag.

Die Beschwerde muss entweder schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden. Für die fristgerechte Einreichung ist der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Wolfsburg entscheidend. Zudem ist die Beschwerdeschrift vom Beschwerdeführer oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Die Beschwerde hat die genaue Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses zu enthalten sowie eine klare Erklärung, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sofern sich die Anfechtung lediglich auf einen Teil der Entscheidung bezieht, ist auch dieser Umfang genau zu benennen.

Eine Begründung der Beschwerde ist ausdrücklich erwünscht, um eine sachgerechte Überprüfung zu ermöglichen.

Amtsgericht Wolfsburg, den 11. August 2025

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