Aktenzeichen: 532 IN 1/25
Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der INTERHOMES Aktiengesellschaft, ansässig in der Haferwende 36A, 28357 Bremen, hat das Amtsgericht Bremen am 15. August 2025 eine ergänzende Entscheidung getroffen, die das Verfahren um einen bedeutsamen Schritt voranbringt.
Die INTERHOMES AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter der Nummer HRB 21189 HB, wird durch ihre beiden Vorstandsmitglieder, Herrn Frank Vierkötter und Herrn Frank Voßhardt, vertreten. In einem bereits durch die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 08. Juli 2025 um 09:20 Uhr eingeleiteten Verfahren wurde nun eine gezielte Erweiterung der Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters beschlossen.
Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, der als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt wurde, erhielt durch das Insolvenzgericht die ausdrückliche Ermächtigung, ein einzelnes, jedoch wesentliches Geschäft im Interesse der Insolvenzmasse vorzunehmen: die Beauftragung eines Sachverständigen zur Bewertung des Anlagevermögens des Unternehmens. Diese Bewertung darf einen Umfang von bis zu 5.000 Euro nicht überschreiten.
Mit dieser Maßnahme wird dem Erfordernis einer sachgerechten und objektiven Einschätzung der Vermögenswerte der Schuldnerin Rechnung getragen. Die Bewertung des Anlagevermögens bildet eine wesentliche Grundlage für die Beurteilung der wirtschaftlichen Gesamtlage der Gesellschaft sowie für die spätere Entscheidungsfindung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Die Entscheidung des Amtsgerichts unterstreicht die Bedeutung sorgfältiger, transparenter Ermittlungen und stellt sicher, dass bereits im Vorfeld einer möglichen Verfahrenseröffnung die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben. Der vollständige Beschluss ist für die Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.
Mit dieser ergänzenden Maßnahme wird das Verfahren um einen weiteren Baustein zur Klärung der Vermögensverhältnisse der INTERHOMES AG erweitert.