Unter dem Aktenzeichen 20 IN 1139/24 hat das Amtsgericht Heilbronn am 15. August 2025 eine Entscheidung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MJ Bau- und Immobilien GmbH & Co. KG aus Ludwigsburg getroffen. Die Gesellschaft, deren Geschäftsführung über die Komplementärin MJ Beteiligungsgesellschaft Bau- und Immobilien mbH unter Leitung von Jutta Elisabeth Maziul erfolgt, hatte den Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen sieht die Insolvenzordnung vor, den Antrag mangels Masse zurückzuweisen, da weder eine ordnungsgemäße Abwicklung noch die gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger gewährleistet werden kann.
Die Entscheidung bedeutet, dass kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Gläubiger müssen ihre Forderungen nun außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens geltend machen, was oftmals deutlich schwieriger ist und das Risiko birgt, keine oder nur geringe Zahlungen zu erhalten.
Die Schuldnerin, vertreten durch die Rechtsanwälte Schuppener Bratzler aus Ludwigsburg, hat die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung sofortige Beschwerde einzulegen. Dieses Rechtsmittel kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Heilbronn erklärt werden.
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags endet das gerichtliche Verfahren vorerst, doch für Geschäftspartner und Gläubiger bleibt die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft ungeklärt und risikobehaftet.