Am 14. August 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg in gleich zwei Verfahren entschieden, dass weder der Insolvenzantrag einer Gläubigerin (Az. 3609 IN 2750/25) noch der Eigenantrag der VEIM Real Estate Management GmbH (Az. 3609 IN 3176/25) eröffnet wird.
Das Unternehmen mit ehemals Sitz an der Bundesallee 28, 10717 Berlin, und dem Geschäftszweig Baugewerbe, verfügt laut Gerichtsbeschluss nicht über genügend Mittel, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken (§ 26 InsO). Damit bleibt den Gläubigern nur die individuelle Forderungsdurchsetzung außerhalb eines Insolvenzverfahrens.