Unter dem Aktenzeichen 6 IN 166/25 hat das Amtsgericht Gießen am 14. August 2025 um 15:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Warenia GmbH aus Grünberg angeordnet. Die Gesellschaft, deren Sitz im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen eingetragen ist, wird von Geschäftsführer Kevin Uhlschmid geleitet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach aus Gießen bestellt. Künftig dürfen Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung erfolgen. Dies betrifft nicht nur den Verkauf oder die Belastung von Vermögenswerten, sondern auch die Einziehung oder Abtretung von Forderungen. Selbst für Entscheidungen über Arbeitsverhältnisse – etwa Neueinstellungen oder Kündigungen – ist nun die Zustimmung des Verwalters erforderlich.
Darüber hinaus wurde Dr. Laudenbach ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Warenia GmbH einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Gläubiger und Vertragspartner wurden aufgefordert, ihre Leistungen ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung zu erbringen.
Das Gericht untersagte zudem sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits laufende Vollstreckungen wurden vorläufig eingestellt.
Mit dieser Entscheidung steht die Warenia GmbH unter strenger finanzieller Aufsicht, um eine mögliche Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage bis zur abschließenden Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu verhindern. Die kommenden Wochen werden entscheidend dafür sein, ob das Unternehmen den Sprung in ein reguläres Insolvenzverfahren schafft – oder ob eine alternative Lösung gefunden wird.