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Insolvenzantrag gegen Stegenwalner Media Investor GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren 3605 IN 2631/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 12. August 2025 den Insolvenzantrag eines Gläubigers gegen die Stegenwalner Media Investor GmbH & Co. KG zurückgewiesen.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Bleibtreustraße 8, 10623 Berlin, eingetragen unter HRA 34224, wurde durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Stegenwalner Beteiligungs- und Geschäftsführungs-GmbH (Geschäftsführer: Patric Stegenwalner) vertreten.

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass keine ausreichende Masse zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens vorhanden ist (§ 26 Abs. 1 InsO). Die zuvor am 09. Juli 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen wurden ebenfalls aufgehoben.

Damit ist das Verfahren beendet, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Gläubiger müssen ihre Forderungen nun auf anderem Wege geltend machen.

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