Aktenzeichen: 87 IN 36/25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Motorrad Bögel GmbH, mit Sitz in der Rudolf-Diesel-Straße 14, 49479 Ibbenbüren, hat das Amtsgericht Münster am 14. August 2025 um 13:51 Uhr umfassende vorläufige Maßnahmen gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung angeordnet.
Die Motorrad Bögel GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter der Nummer HRB 5244 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Patrick Lehr, wohnhaft im Orchideenweg 3, 49504 Lotte.
Mit dem Beschluss wurde Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke aus Bocholt (Gellerstraße 11, 46397 Bocholt) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Dies markiert einen entscheidenden Schritt zur geordneten Fortführung oder gegebenenfalls zur Abwicklung des Unternehmensvermögens. Die gerichtliche Anordnung hat erhebliche rechtliche Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit der Schuldnerin.
Insbesondere wurden folgende Maßnahmen verfügt:
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Verfügungsbeschränkung: Die Motorrad Bögel GmbH darf über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Diese Maßnahme soll verhindern, dass das Vermögen der Gesellschaft zum Nachteil der Gläubiger geschmälert wird.
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Zahlungsverbote gegenüber der Schuldnerin: Den Schuldnern der Gesellschaft – sogenannten Drittschuldnern – ist es ab sofort untersagt, weiterhin direkt an die Motorrad Bögel GmbH zu leisten. Stattdessen ist ausschließlich der vorläufige Insolvenzverwalter zur Entgegennahme von Zahlungen ermächtigt. Auch Bankguthaben sowie sonstige Forderungen darf ab sofort nur noch der vorläufige Verwalter einziehen.
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Vollstreckungsschutz: Um die Masse zu sichern, wurde die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin – einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügungen – untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Maßnahmen sind vorläufig eingestellt worden.
Diese Entscheidungen dienen dem Zweck, das Vermögen der Motorrad Bögel GmbH in geordnete Bahnen zu lenken, eine Bestandsaufnahme zu ermöglichen und die Gläubigerinteressen bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung bestmöglich zu wahren.
Das Insolvenzgericht Münster dokumentierte die Anordnungen unter dem Aktenzeichen 87 IN 36/25 am 14. August 2025. Der Verlauf des Verfahrens bleibt mit Spannung zu beobachten.