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Insolvenzantrag der xtrain.GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 116/25

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der
xtrain.GmbH, Edisonallee 29, 89231 Neu-Ulm,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Lindner,
eingetragen beim Amtsgericht Memmingen unter HRB 20767,

hat das Amtsgericht Neu-Ulm – Insolvenzgericht am 01.08.2025 zwei Beschlüsse gefasst:

1. Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen

Die zuvor mit Beschluss vom 15.04.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen wurden aufgehoben. Dies geschieht regelmäßig dann, wenn eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr in Betracht kommt, etwa weil keine ausreichende Masse zur Deckung der Kosten vorhanden ist.

2. Abweisung des Insolvenzantrags

Der Insolvenzantrag der Schuldnerin wurde mangels Masse abgewiesen. Dies bedeutet, dass das Gericht festgestellt hat, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten (z. B. Vergütung des Insolvenzverwalters) zu decken – ein zwingender Grund für die Nichteröffnung des Verfahrens (§ 26 InsO).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Die Beschwerde ist bei folgendem Gericht einzureichen:

Amtsgericht Neu-Ulm – Insolvenzgericht
Schützenstraße 60
89231 Neu-Ulm

Die Frist beginnt mit:

  • der Verkündung der Entscheidung,
  • oder ihrer Zustellung,
  • oder ihrer wirksamen öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de (maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis).

Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht erforderlich.

Hinweis zur elektronischen Einreichung

Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden – eine einfache E-Mail reicht nicht aus.

Sie müssen:

  • qualifiziert elektronisch signiert sein, oder
  • von der verantwortenden Person signiert und über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Weitere Informationen zur sicheren elektronischen Kommunikation finden sich unter:
📎 www.ejustice-bw.de
📎 www.justiz.de

Mit dieser Entscheidung ist das Insolvenzverfahren gegen die xtrain.GmbH vorerst beendet, sofern kein wirksamer Rechtsbehelf eingelegt wird.

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