Aktenzeichen: 3604 IN 4403/25
Mit Beschluss vom 01. August 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg bedeutende Maßnahmen zum Schutz des Vermögens der mkm eConsulting GmbH eingeleitet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Landsberger Straße 248 Gebäude R, 12623 Berlin, vertreten durch Geschäftsführer Micha Treptow, ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 181214 geführt und sah sich veranlasst, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen zu stellen.
Angesichts einer möglichen wirtschaftlichen Schieflage hat das Gericht zur Abwehr unmittelbarer Gefahren für das verbliebene Vermögen der Schuldnerin die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Leitung dieser Maßnahme obliegt Rechtsanwalt Justus Schneidewind, ansässig in der Bäkestraße 7, 12207 Berlin.
Maßnahmen zum Vermögensschutz und zur Stabilisierung:
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Einschränkung der Verfügungsgewalt:
Sämtliche Verfügungen der mkm eConsulting GmbH über das eigene Vermögen sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Dies betrifft insbesondere Konten, Außenstände und weitere Vermögenswerte. -
Zwangsvollstreckung gestoppt:
Um das verbliebene Vermögen zu sichern, wurden alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen sind vorläufig eingestellt, ausgenommen hiervon sind unbewegliche Gegenstände. -
Verwaltungs- und Kontrollrechte:
Herr Schneidewind wurde befugt, sämtliche Konten der Schuldnerin zu überwachen, eingehende Gelder entgegenzunehmen, Forderungen einzuziehen sowie ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse einzurichten. Auch ist er berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und notwendige Auskünfte einzuholen. -
Informations- und Auskunftspflicht:
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassenden Zugang zu allen geschäftlichen Unterlagen zu gewähren. Ebenso wurden alle Drittschuldner verpflichtet, ab sofort nur noch an den vorläufigen Verwalter zu leisten. -
Auftrag zur Prüfung der Verfahrenseröffnung:
Der Verwalter wird zusätzlich damit beauftragt zu untersuchen, ob das Unternehmen über ausreichende Masse zur Deckung der Verfahrenskosten verfügt – eine Voraussetzung für die Eröffnung des Hauptverfahrens.
Ausblick:
Ziel der vorläufigen Maßnahmen ist es, den wirtschaftlichen Zustand der mkm eConsulting GmbH in geordnete Bahnen zu lenken und dabei eine fundierte Grundlage für die Entscheidung über eine mögliche Verfahrenseröffnung zu schaffen. Dabei spielt auch die Bewertung einer möglichen Fortführung des Geschäftsbetriebs eine zentrale Rolle.
Rechtsmittelbelehrung:
Die sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung bei dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin eingelegt werden.
Das Verfahren steht exemplarisch für die Notwendigkeit zügiger gerichtlicher Schutzmaßnahmen in unternehmerischen Krisensituationen. Ob die mkm eConsulting GmbH durch eine Restrukturierung eine tragfähige Zukunftsperspektive entwickeln kann, wird sich im weiteren Verlauf des Verfahrens zeigen.