Aktenzeichen: 8 IN 37/25
Am 4. August 2025 um exakt 12:00 Uhr hat das Amtsgericht Osterode am Harz im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens eine richtungsweisende Entscheidung über das Vermögen der akkuteam Energietechnik GmbH, ansässig in der Theodor-Heuss-Straße 4, 37412 Herzberg am Harz, getroffen. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter der Nummer HRB 120434, steht damit unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.
Mit dieser Maßnahme reagierte das Gericht auf den gestellten Insolvenzantrag und ordnete zum Schutz der verbliebenen Vermögenswerte der Schuldnerin an, dass Verfügungen durch die Gesellschaft ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Regelung soll verhindern, dass es zu nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage des Unternehmens kommt, ehe über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der renommierte Rechtsanwalt Manuel Sack bestellt, dessen Kanzlei in der Walderseestraße 1, 30163 Hannover, ansässig ist. Herr Sack, erreichbar unter der Telefonnummer 0511/228890 oder per E-Mail an hannover@brinkmann-partner.de, übernimmt fortan die zentrale Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und erste Schritte zur möglichen Sanierung oder ordnungsgemäßen Abwicklung des Unternehmens einzuleiten.
Zudem wurden sämtliche Schuldner der akkuteam Energietechnik GmbH aufgefordert, Zahlungen und Leistungen nur noch unter Beachtung dieser gerichtlichen Verfügung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Damit wird sichergestellt, dass alle Vermögensbewegungen kontrolliert erfolgen und der Überblick über die finanzielle Lage gewahrt bleibt.
Der vollständige Beschluss kann durch Beteiligte in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Auch Gläubiger haben das Recht, Beschwerde einzulegen, sofern sie die internationale Zuständigkeit nach Artikel 5 Absatz 1 der EU-Verordnung 2015/848 in Frage stellen möchten. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die frühere von Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung. Die Beschwerdeschrift muss unterschrieben, fristgerecht eingereicht und mit einer klaren Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie einer Beschwerdeerklärung versehen sein.
Interessierte Parteien werden außerdem auf die Datenschutzerklärung des Gerichts hingewiesen, die unter www.amtsgericht-osterode.niedersachsen.de abrufbar ist. Eine Zusendung ist auf Wunsch möglich.
Das Amtsgericht weist außerdem darauf hin, dass kein barrierefreier Zugang zum Hauptgebäude besteht. Personen mit körperlichen Einschränkungen werden gebeten, vorab telefonisch unter 05522 / 5002 0 mit den Gerichtswachtmeistern Kontakt aufzunehmen.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung nimmt ein weiterer Schritt im Verfahren seinen Lauf – ob es zu einer Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens kommt, wird in den kommenden Wochen zu entscheiden sein.