Aktenzeichen: 531 IN 1189/25
Das Amtsgericht Dresden hat am 04. August 2025 um 11:30 Uhr eine bedeutende Entscheidung im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Hookie Co. GmbH getroffen. Das Unternehmen mit Sitz in der Großenhainer Straße 137, 01129 Dresden, ist im Handelsregister unter HRB 34598 eingetragen und wird vertreten durch die beiden Geschäftsführer Nico Müller und Antje Fust.
Im Mittelpunkt der gerichtlichen Verfügung steht die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung, mit dem Ziel, das verbliebene Unternehmensvermögen vor unkontrollierten Veränderungen oder Verlusten zu schützen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Albert Wolff, Friedrichstraße 24, 01067 Dresden, bestellt. Herr Wolff ist unter anderem erreichbar per E-Mail an dresden@worako.de sowie telefonisch unter 0351 49185 0.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurde ausdrücklich die Befugnis erteilt, Bankguthaben und andere Zahlungseingänge entgegenzunehmen. Gleichzeitig ordnete das Gericht einen sogenannten allgemeinen Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 der Insolvenzordnung (InsO) an. Das bedeutet, dass sämtliche Verfügungen der Hookie Co. GmbH über Vermögensgegenstände der Insolvenzmasse ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam sind.
Auch für die Geschäftspartner und Gläubiger der Gesellschaft bringt diese Entscheidung rechtliche Veränderungen mit sich: Sie dürfen Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser genehmigt im Einzelfall eine Zahlung direkt an die Schuldnerin.
Der vollständige gerichtliche Beschluss liegt zur Einsicht für Beteiligte in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dresden bereit.
Rechtsmittelhinweis:
Gegen die Anordnung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt je nach Zustellungsart entweder mit der Verkündung, dem Postversand oder der öffentlichen Bekanntmachung im Insolvenzportal. Maßgeblich ist jeweils das früheste dieser Ereignisse. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Dresden einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.
Ausgestellt durch:
Amtsgericht Dresden – Insolvenzgericht
Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden
am 04.08.2025