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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei Massivhaus Kreppenhofer GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 810 IN 742/25 M-33-

Ein weiterer Insolvenzantrag erschüttert die regionale Bauwirtschaft: Über das Vermögen der Massivhaus Kreppenhofer GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Main-Kinzig-Straße 40, 63607 Wächtersbach, wurde am 01. August 2025 um 13:40 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Entscheidung wurde durch das Amtsgericht Frankfurt am Main im Rahmen des Verfahrens mit dem Aktenzeichen 810 IN 742/25 getroffen.

Die Schuldnerin wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die MG Massivhaus Verwaltungs GmbH (Kaiserstraße 61, 60329 Frankfurt am Main), vertreten. Deren Geschäftsführer, Michael Graf, ist somit indirekt für die Geschäfte der Baugesellschaft verantwortlich.

Mit sofortiger Wirkung dürfen Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin vorgenommen werden. Das Gericht hat Rechtsanwältin Hildegard A. Hövel, mit Kanzleisitz in der Raimundstraße 98, 60320 Frankfurt am Main, zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Sie übernimmt die Verantwortung, das schuldnerische Vermögen zu sichern und dessen weitere Verwendung streng zu überwachen.

Kontakt zur vorläufigen Insolvenzverwalterin:

  • Telefon: 069 / 94 54 84 60

  • Fax: 069 / 94 54 84 67 7

  • E-Mail: kanzlei@rahuc.de

  • Website: www.rahuc.de

Die Maßnahme hat das Ziel, mögliche nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Gesellschaft zu verhindern und eine ordnungsgemäße Prüfung der Insolvenzvoraussetzungen sicherzustellen. Es liegt nun an der Insolvenzverwalterin, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu analysieren, Forderungen zu sichten und die Tragfähigkeit für ein mögliches Hauptverfahren zu beurteilen.

Für die Geschäftspartner, Gläubiger und Drittschuldner bedeutet dies: Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Schuldnerin dürfen ab sofort nur noch unter Zustimmung oder direkt an die vorläufige Insolvenzverwalterin erfolgen, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten.

Die vollständige gerichtliche Verfügung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Fazit:
Der Insolvenzantrag der Massivhaus Kreppenhofer GmbH & Co. KG wirft ein weiteres Schlaglicht auf die wirtschaftlichen Herausforderungen, denen sich die Baubranche derzeit gegenübersieht. Mit der Einsetzung von Frau Rechtsanwältin Hövel als vorläufige Insolvenzverwalterin ist nun ein erfahrener Kopf mit der Prüfung und Sicherung der Vermögensverhältnisse betraut. Ob es zur Eröffnung eines Hauptverfahrens kommt oder sich eine Möglichkeit der Sanierung abzeichnet, bleibt Gegenstand der kommenden Wochen.

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