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WIWA Industriefußböden GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Gericht sichert Unternehmensvermögen umfassend ab
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WIWA Industriefußböden GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Gericht sichert Unternehmensvermögen umfassend ab

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Am 18. Juli 2025 um 13:00 Uhr hat das Amtsgericht Ludwigsburg im Verfahren mit dem Aktenzeichen 4 IN 506/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der WIWA Industriefußböden GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Alemannenstraße 6, 71272 Renningen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 722402 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Michael Wierstorff vertreten. Verfahrensbevollmächtigter ist Rechtsanwalt Richard Sommer aus Ofterdingen.

Die WIWA Industriefußböden GmbH ist spezialisiert auf die Herstellung und Verlegung industrieller Bodenbeläge – ein technikintensives Gewerk, das erhebliche Projektvolumina und Materialeinsätze umfasst. Mit der nun erfolgten gerichtlichen Anordnung reagiert das Gericht auf drohende Risiken für die Gläubiger und stellt sicher, dass keine unkontrollierten Verfügungen über Unternehmenswerte erfolgen können.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Steffen Hattler aus Stuttgart bestellt. Er wird nicht als Vertreter der Schuldnerin eingesetzt, sondern übernimmt die Aufgabe, das Unternehmen zu überwachen und Maßnahmen zu ergreifen, die der Sicherung und Erhaltung der Vermögenswerte dienen.

Zentrale Maßnahmen des Beschlusses:

  • Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin – darunter auch über Bankkonten und Außenstände – sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  • Die Verwaltung und Einziehung von Forderungen und Bankguthaben liegt ausschließlich beim vorläufigen Insolvenzverwalter. Dazu ist er berechtigt, Sonderkonten zu eröffnen und Masseverbindlichkeiten für deren Führung zu begründen.
  • Zahlungen durch Drittschuldner dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter erfolgen.
  • Zwangsvollstreckungen und Maßnahmen wie Arrest oder einstweilige Verfügungen sind, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind, untersagt und werden eingestellt.
  • Der Insolvenzverwalter ist befugt, die Geschäftsräume zu betreten, Unterlagen zu sichten und Auskunft von der Geschäftsführung einzufordern.

Darüber hinaus wurde Dr. Hattler als Sachverständiger beauftragt, die wirtschaftliche Situation der Schuldnerin zu prüfen. Ziel ist es, festzustellen, ob ein Insolvenzgrund im Sinne der Insolvenzordnung vorliegt, ob die Verfahrenskosten gedeckt sind und ob Möglichkeiten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.

Diese Maßnahmen stellen eine frühzeitige und umfassende Kontrolle über das Vermögen und den Geschäftsbetrieb der WIWA Industriefußböden GmbH sicher. Die nächsten Schritte hängen nun vom Ergebnis der Prüfung durch den Insolvenzverwalter ab.

Amtsgericht Ludwigsburg – Insolvenzgericht
18. Juli 2025
Aktenzeichen: 4 IN 506/25

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