Aktenzeichen: 67b IN 159/25
Amtsgericht Hamburg, Beschluss vom 18.07.2025, 17:52 Uhr
Das Amtsgericht Hamburg hat im Rahmen eines vorläufigen Insolvenzverfahrens die finanzielle Situation der Hawdah GmbH, ansässig in der Sperberhorst 13a, 22459 Hamburg, unter rechtlichen Schutz gestellt. Das Unternehmen, das unter der Handelsregisternummer HRB 139848 beim Amtsgericht Hamburg geführt wird, wird durch die Geschäftsführer Frau Fereshta Nasser Habibzai und Herrn Maiwand Azizi Hotak vertreten.
Der Geschäftszweig umfasst einerseits den Handel sowie den Im- und Export von Kraftfahrzeugen aller Art, andererseits den Betrieb eines Veranstaltungssaals mit angeschlossener Küche und Gastronomie.
Kernpunkte des gerichtlichen Beschlusses:
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Vorläufiger Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. -
Beschränkung der Verfügungsgewalt:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO). -
Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
Den Drittschuldnern, also Kunden oder Vertragspartnern mit offenen Forderungen gegenüber der Hawdah GmbH, wird ausdrücklich untersagt, Zahlungen an das Unternehmen zu leisten. Diese dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). -
Einziehungsbefugnis:
Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der GmbH einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. -
Vollstreckungsschutz:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – auch einstweilige Verfügungen oder Arrest – sind untersagt oder werden ausgesetzt, sofern nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Ausblick:
Mit dieser Anordnung tritt die Hawdah GmbH in eine vorläufig gesicherte Phase ein, in der das Insolvenzgericht und der Insolvenzverwalter gemeinsam prüfen, ob eine Sanierung, Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens sinnvoll und möglich ist. In dieser Zeit wird das Vermögen geschützt und verwaltet, um die Gläubigerinteressen zu wahren und Transparenz über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin herzustellen.
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens im engeren Sinne steht noch aus.
Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht
Beschluss vom 18. Juli 2025
Aktenzeichen: 67b IN 159/25