Az.: 36c IN 1373/22
Die carte blanche International GmbH Film- und Fernsehproduktion mit Sitz in der Am Schweizer Garten 49, 10407 Berlin, vertreten durch Geschäftsführer Alexander van Dülmen und eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 28468, hat einen bedeutenden Meilenstein in ihrem Insolvenzverfahren erreicht:
Das Amtsgericht Charlottenburg hat das Verfahren zum 09.07.2025 nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans aufgehoben.
Was bedeutet das konkret?
- Der vom Unternehmen vorgelegte Insolvenzplan wurde von den Gläubigern angenommen und vom Gericht bestätigt (§§ 254–258 InsO).
- Mit Inkrafttreten der Planbestätigung endet das eigentliche Insolvenzverfahren (§ 258 InsO).
- Die Erfüllung des Plans – also insbesondere die vereinbarte Befriedigung der Gläubiger – wird weiter überwacht gemäß § 260 Abs. 2 InsO.
- Der Insolvenzverwalter bleibt im Amt, allerdings nur noch mit beschränkten Aufgaben, die sich auf die Überwachung der Planerfüllung beschränken (§ 261 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Ausblick für das Unternehmen
Die carte blanche International GmbH erhält damit die Chance auf einen Neuanfang unter geregelten Bedingungen. Der Insolvenzplan sichert in der Regel sowohl die wirtschaftliche Sanierung des Unternehmens als auch eine bessere Gläubigerbefriedigung als bei einer zerschlagenden Abwicklung.
Diese Entwicklung ist insbesondere in der Kultur- und Medienbranche bemerkenswert, da Unternehmen in diesem Sektor häufig mit Projektabhängigkeit und Finanzierungslücken kämpfen – hier jedoch scheint eine strukturierte Sanierung gelungen zu sein.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Beschluss vom 07.07.2025 – Wirksam zum 09.07.2025