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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Stürtz Holding GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren mit dem Aktenzeichen 21 IN 98/25 hat das Amtsgericht Neuwied am 21. Juli 2025 um 08:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Stürtz Holding GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Linzer Straße 24, 53577 Neustadt ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 231361 B eingetragen und wird durch die beiden Geschäftsführer Jörg Breuer und Udo Wilhelm Erath vertreten.

Die Anordnung dient dem Zweck, bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Antragstellerin zu verhindern. Zu diesem Zweck wurde Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, mit Kanzleisitz in Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, die wirtschaftlichen Aktivitäten der Schuldnerin zu überwachen und das vorhandene Vermögen im Sinne einer ordnungsgemäßen Verfahrenssicherung zu erhalten.

Nach Maßgabe des Beschlusses sind Verfügungen der Stürtz Holding GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft insbesondere auch die Verfügung über Forderungen. Darüber hinaus werden alle Schuldner der Antragstellerin aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten, das heißt ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter.

Der vollständige gerichtliche Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.

Rechtsmittel können gegen diese Entscheidung eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde steht der Antragstellerin zu und kann auch von Gläubigern erhoben werden, wenn das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Artikel 5 Absatz 1 der EU-Verordnung 2015/848 geltend gemacht wird. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Zuständig für die Einlegung ist das Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied.

Dieser Verfahrensschritt stellt einen bedeutenden Wendepunkt für die Stürtz Holding GmbH dar. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Unternehmen durch ein mögliches Insolvenzplanverfahren saniert werden kann oder eine geordnete Abwicklung erfolgt. Die vorläufige Verwaltung ist ein sensibles Instrument zur Wahrung der Gläubigerinteressen – und möglicherweise auch eine letzte Chance zur Restrukturierung.

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