Aktenzeichen 650 IN 133/25
Potsdam, 14. Juli 2025 – In einem weiteren Schritt zur Sicherung wirtschaftlich gefährdeter Unternehmen hat das Amtsgericht Potsdam im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Terra Invest GmbH eine umfassende vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Heinrich-Hertz-Straße 1b, 14532 Kleinmachnow, ist im Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Nummer HRB 170158 B eingetragen.
Vertreten wird die Schuldnerin durch ihren Geschäftsführer, anwaltlich begleitet von der Kanzlei Bograkos Rechtsanwälte, Berlin.
Am 14. Juli 2025 um 13:00 Uhr bestellte das Gericht Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, zur vorläufigen Insolvenzverwalterin. Ihr obliegt es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, zu überwachen und bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vor unrechtmäßigen Zugriffen zu schützen.
Kerninhalte der gerichtlichen Verfügung:
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Verfügungsverbot: Verfügungen der Terra Invest GmbH über ihr Vermögen – auch die Einziehung von Forderungen – sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
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Zahlungsverbot an die Schuldnerin: Drittschuldner dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Terra Invest GmbH leisten. Zahlungen sind nur noch gegenüber der Insolvenzverwalterin zulässig (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
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Verbot von Verrechnungen und Verwertungen: Gläubigern ist es untersagt, bewegliche Sicherungsgüter der Schuldnerin ohne Zustimmung der Insolvenzverwalterin zu verwerten oder abgetretene Forderungen einzuziehen.
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Zwangsvollstreckungsverbot: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – ausgenommen unbewegliches Vermögen – sind untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
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Befugnisse der Insolvenzverwalterin: Dr. Berner ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen, ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen, sowie die Geschäftsräume zu betreten, Bücher und Unterlagen einzusehen und nötige Auskünfte einzuholen.
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Sonderauftrag als Sachverständige: Die Insolvenzverwalterin wurde zusätzlich beauftragt, zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt, ob eine Fortführung des Unternehmens in Betracht kommt und ob die Verfahrenskosten gedeckt sind (§ 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 InsO). Sie darf keine Gutachteraufträge an Dritte vergeben.
Rechtsbehelf:
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde ist beim
Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam
einzureichen – schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.
Auch elektronische Einreichung ist zulässig, sofern sie den Anforderungen an qualifizierte Signaturen und sichere Übermittlungswege genügt (§ 130a ZPO, ERVV).
Mit dieser Anordnung tritt die Terra Invest GmbH unter gerichtliche Aufsicht – ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Klärung ihrer wirtschaftlichen Zukunft.
Amtsgericht Potsdam – Insolvenzgericht
Potsdam, 14. Juli 2025