Für einen Mann, der 1961 mit schweren Fehlbildungen zur Welt kam, gibt es nach Jahren des Wartens einen kleinen Hoffnungsschimmer: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Conterganstiftung seinen Antrag auf Anerkennung als Geschädigter erneut prüfen muss.
Der mittlerweile über sechzigjährige Kläger hatte bereits 2011 den Antrag gestellt, als Betroffener des berüchtigten Schlafmittels Contergan anerkannt zu werden. Doch bis heute blieb ihm eine endgültige Entscheidung verwehrt. Nun verpflichteten die obersten Verwaltungsrichter die Stiftung dazu, das Verfahren noch einmal vollständig aufzurollen.
In ihrem richtungsweisenden Urteil betonten die Richter, dass die gesamte Kommission aus medizinischen Sachverständigen unterschiedlicher Fachrichtungen sowie der Vorsitzende selbst über den Fall entscheiden müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle relevanten medizinischen Aspekte umfassend gewürdigt werden.
Für den Kläger bedeutet dies neue Hoffnung auf späte Gerechtigkeit – und für viele andere Betroffene ein wichtiges Signal, dass ihre Anliegen nicht ungehört bleiben. Der Contergan-Skandal, der in den 1960er Jahren weltweit tausende Kinder mit schwersten Fehlbildungen zur Welt kommen ließ, gilt bis heute als eines der dunkelsten Kapitel der deutschen Arzneimittelgeschichte.
Ob der Mann nun endlich die ersehnte Anerkennung und Entschädigung erhält, bleibt abzuwarten. Doch das Leipziger Urteil macht deutlich: Die Aufarbeitung dieses Skandals ist noch lange nicht abgeschlossen.