Mit Beschluss vom 07. Juli 2025, Az. 10 IN 212/25, hat das Amtsgericht Hechingen die vorläufige Insolvenzverwaltung für die Haux Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in Albstadt, eingetragen im Handelsregister Stuttgart (HRB 400541), wird durch ihren Geschäftsführer geführt.
Ziel der Maßnahme ist es, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage zu verhindern. Dazu wurde Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch aus Ravensburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Die Haux Verwaltungs-GmbH darf ab sofort nicht mehr eigenständig über Vermögenswerte verfügen. Die Befugnis zur Verwaltung und Verfügung liegt nun beim vorläufigen Insolvenzverwalter. Dieser ist ermächtigt, alle Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen, neue Sonderkonten zu eröffnen und im Rahmen seiner Aufgabe die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens zu prüfen.
Gläubiger der GmbH sind aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Außerdem wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – mit Ausnahme unbeweglicher Sachen – untersagt. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird auch als Gutachter tätig sein und prüfen, ob ein Eröffnungsgrund besteht und ob eine Sanierungschance besteht.
10 IN 212/25 – Amtsgericht Hechingen, 07. Juli 2025