Unter dem Aktenzeichen 22 IN 112/25 hat das Amtsgericht Tostedt am 8. Juli 2025 um 13:05 Uhr einen wegweisenden Beschluss gefasst: Über das Vermögen der MSJ Immobilien GmbH mit Sitz in der Bertha-von-Suttner-Allee 1 in Buxtehude wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Damit reagiert das Gericht auf den Antrag des Unternehmens, das durch seinen Geschäftsführer Simon-Norbert Müller aus Hamburg vertreten wird.
Mit der Anordnung ist es der Gesellschaft bis auf Weiteres untersagt, Verfügungen über ihre Vermögenswerte ohne ausdrückliche Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu treffen. Diese verantwortungsvolle Aufgabe übernimmt Rechtsanwalt Christian Scholz mit Kanzleisitz in der Drehbahn 9 in Hamburg. Er ist ab sofort befugt und verpflichtet, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu sichern und zu überwachen.
Zugleich ergeht der unmissverständliche Hinweis an alle Schuldner der MSJ Immobilien GmbH: Zahlungen dürfen nur noch unter strikter Beachtung des richterlichen Beschlusses geleistet werden. Nur so kann die drohende Schmälerung der Insolvenzmasse verhindert und die Gläubigerinteressen gewahrt werden.
Für Betroffene und Beteiligte gilt zudem die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung binnen einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde einzulegen. Diese ist schriftlich beim Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang. Auch Gläubiger können die internationale Zuständigkeit anfechten, soweit einschlägig.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme bereit. Weiterführende Hinweise zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts, die auf Wunsch auch postalisch zur Verfügung gestellt wird.
Mit diesem Schritt stellt das Gericht sicher, dass die finanziellen Interessen aller Beteiligten in geordneten Bahnen behandelt werden – ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg durch die bevorstehenden insolvenzrechtlichen Verfahren.