Das Amtsgericht Hamburg hat unter dem Aktenzeichen 67g IN 218/25 am 8. Juli 2025 um 14:58 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der N&S Sportwetten GmbH angeordnet. Die Gesellschaft, mit Sitz an der Großen Bergstraße 237 in Hamburg-Altona, betreibt Wettbüros mit Schwerpunkt auf Sportwetten und wird durch ihren Geschäftsführer Nuri Duguk vertreten.
Mit der gerichtlichen Anordnung darf die N&S Sportwetten GmbH ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ingmar Jarchow mit Kanzleisitz an der Drehbahn 9 in Hamburg bestellt. Er übernimmt die Verantwortung, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und geordnete Verhältnisse zu schaffen, um die Gläubigerinteressen zu wahren.
Den Schuldnern der N&S Sportwetten GmbH wurde zudem ausdrücklich untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Forderungen und eingehenden Gelder fortan ausschließlich über den vorläufigen Insolvenzverwalter abzuwickeln. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen sind, soweit sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen, bis auf Weiteres untersagt oder eingestellt.
Mit dieser Entscheidung ist ein wichtiger Schritt erfolgt, um die wirtschaftlichen Verhältnisse der N&S Sportwetten GmbH im Rahmen der Insolvenzordnung zu klären. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob eine Sanierung oder eine geordnete Abwicklung möglich ist und ob die Mittel ausreichen, um die Interessen der Gläubiger zu sichern.