Unter dem Aktenzeichen 80 IN 491/25 hat das Amtsgericht Bochum am 8. Juli 2025 einen bedeutenden Schritt im Verfahren über das Vermögen der Flörecke Stahl- und Anlagenbau GmbH eingeleitet. Die traditionsreiche Gesellschaft mit Sitz in Witten, die im Handelsregister unter HRB 8153 geführt wird, steht nun unter der strengen Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters.
Mit Beschluss des Gerichts wurde Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia aus Herne zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seine Kanzlei an der Schaeferstraße übernimmt ab sofort die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und eine mögliche wirtschaftliche Sanierung vorzubereiten.
Sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Verwalters rechtswirksam. Zugleich wurde den Drittschuldnern untersagt, Zahlungen direkt an die Flörecke Stahl- und Anlagenbau GmbH zu leisten. Stattdessen sind alle fälligen Beträge an den Insolvenzverwalter zu richten, der auch befugt ist, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Mit dieser Maßnahme will das Gericht verhindern, dass Vermögenswerte beiseitegeschafft oder verschoben werden, während gleichzeitig der geordnete Geschäftsbetrieb soweit wie möglich aufrechterhalten werden kann. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob und wie eine dauerhafte Lösung für das Stahl- und Anlagenbauunternehmen gefunden werden kann.
Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter sind nun angehalten, ihre Ansprüche im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu melden und alle Zahlungen nur noch an den eingesetzten Insolvenzverwalter zu leisten. Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum zur Einsicht bereit.