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Göttfried Projektbau GmbH: Insolvenzgericht sichert Fortführung des Unternehmens

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen IN 218/25 hat das Amtsgericht Neu-Ulm am 8. Juli 2025 entscheidende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Göttfried Projektbau GmbH angeordnet. Die in Neu-Ulm ansässige Gesellschaft, geführt von Geschäftsführer Göttfried Rick-Steven, sieht sich derzeit einem Insolvenzantragsverfahren gegenüber, bei dem das Gericht besondere Schritte unternommen hat, um eine geordnete Fortführung zu ermöglichen.

Mit dem aktuellen Beschluss wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassende Befugnisse eingeräumt. Dieser darf das von der Schuldnerin betriebene Unternehmen zunächst fortführen und hat das Recht, Forderungen der Gesellschaft einzuziehen. Um eine klare Trennung der Vermögensflüsse zu gewährleisten, wird das eingezogene Vermögen auf ein eigens eingerichtetes Treuhandkonto überwiesen. Auch Kassenguthaben darf der Insolvenzverwalter sichern und in dieses Treuhandkonto überführen.

Die Drittschuldner der Gesellschaft wurden ausdrücklich angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten – es sei denn, dieser gestattet eine direkte Zahlung an die Schuldnerin. Die Kassenführung der Göttfried Projektbau GmbH liegt nun vollständig in den Händen des Verwalters, der damit betraut ist, die Finanzströme zu überwachen und zu steuern.

Mit diesen Maßnahmen soll nicht nur das vorhandene Vermögen geschützt, sondern auch die Grundlage für eine mögliche Sanierung geschaffen werden. Das Amtsgericht unterstreicht damit die Bedeutung einer geordneten Fortführung des Projektbauunternehmens, während die nächsten Schritte im Verfahren geprüft werden.

Gläubiger und Geschäftspartner können den vollständigen Beschluss bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts in Neu-Ulm einsehen und erhalten damit Transparenz über den aktuellen Stand der Dinge. Ob eine endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens folgt, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden.

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