Unter dem Aktenzeichen 67g IN 177/25 hat das Amtsgericht Hamburg am 7. Juli 2025 um 18:24 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Nett-Werk Hamburg GmbH beschlossen. Die Gesellschaft mit Sitz im Buddenbrookweg 1, 22175 Hamburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 162478 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Herrn Mario Fürst vertreten.
Die Nett-Werk Hamburg GmbH ist spezialisiert auf Transporthilfen sowie die Treppenhausreinigung im Rahmen der Gebäudereinigung – ausgenommen Glasreinigung. Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung reagiert das Gericht auf den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und sichert zugleich die Interessen der Gläubiger.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast bestellt, dessen Kanzlei ihren Sitz am Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg hat. Ihm obliegt es fortan, die finanzielle Lage der Gesellschaft zu überwachen, ihr Vermögen zu sichern und vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren.
Ab sofort dürfen Verfügungen der Nett-Werk Hamburg GmbH über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Zudem wurde den Drittschuldnern der Gesellschaft ausdrücklich verboten, Zahlungen direkt an die Nett-Werk Hamburg GmbH zu leisten. Stattdessen wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Darüber hinaus untersagte das Amtsgericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, soweit diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen werden vorläufig eingestellt, um die Insolvenzmasse zu sichern und die Handlungsfähigkeit der vorläufigen Verwaltung zu gewährleisten.
Mit dieser Entscheidung schafft das Amtsgericht Hamburg die Grundlage für eine geordnete Fortführung des Verfahrens und gibt der Nett-Werk Hamburg GmbH die Chance, ihre Lage unter Aufsicht zu stabilisieren und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
67g IN 177/25
Amtsgericht Hamburg, 7. Juli 2025