Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 4. Juli 2025 das Rundschreiben 08/2025 (GW) veröffentlicht. Darin informiert die Aufsichtsbehörde über sogenannte Hochrisikostaaten – also Länder, deren Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erhebliche Defizite aufweisen.
Solche Staaten gelten aus Sicht der internationalen Finanzaufsicht als besonders problematisch, weil ihre unzureichenden Kontrollsysteme eine erhebliche Gefahr für die Integrität und Stabilität des globalen Finanzsystems darstellen können. Für Finanzinstitute mit Geschäftsbeziehungen zu diesen Ländern besteht deshalb ein erhöhtes Risiko, insbesondere im Hinblick auf regulatorische und reputative Folgen.
Die BaFin weist regelmäßig durch spezielle Rundschreiben auf solche Hochrisikostaaten hin. Diese Veröffentlichungen dienen als Orientierungshilfe für bankenaufsichtsrechtlich verpflichtete Institute, die im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten besondere Maßnahmen bei Geschäftsbeziehungen zu Kunden aus betroffenen Ländern treffen müssen.
Das aktuelle Rundschreiben 08/2025 (GW) ist auf der Website der BaFin abrufbar.