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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Mellow Motorcycles Deutschland GmbH und die Mellow Motorcycles Europe GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 60 IN 95/25 und 60 IN 96/25

Am 2. Juli 2025 hat das Amtsgericht Friedberg (Hessen) in zwei parallelen Insolvenzantragsverfahren weitreichende Beschlüsse gefasst, um das Vermögen der Mellow Motorcycles Deutschland GmbH und der Mellow Motorcycles Europe GmbH zu sichern.

Beide Gesellschaften haben ihren Sitz in der Raiffeisenstraße 1 in Rosbach und werden durch ihren Geschäftsführer Sascha Seubert vertreten, der in Haßmersheim wohnhaft ist. Die Mellow Motorcycles Deutschland GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 732778 eingetragen, die Mellow Motorcycles Europe GmbH unter HRB 736080.

Angesichts finanzieller Schwierigkeiten sahen sich die Unternehmen gezwungen, Insolvenzanträge zu stellen. Um zu verhindern, dass es in dieser Phase zu nachteiligen Veränderungen des Vermögens kommt, hat das Gericht in beiden Fällen die vorläufige Verwaltung angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde in beiden Verfahren Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt aus Frankfurt am Main bestellt. Mit seiner Kanzlei an der Bockenheimer Landstraße 20 wird er ab sofort die Aufgabe übernehmen, das Vermögen der Unternehmen zu sichern, bestehende Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Verfügungen beider Gesellschaften über ihre Vermögensgegenstände sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit ist gewährleistet, dass keine Vermögenswerte unkontrolliert abfließen können. Gleichzeitig wurden alle Schuldner der Unternehmen angewiesen, ihre Zahlungen ab sofort ausschließlich unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu leisten.

Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass das Vermögen der beiden Gesellschaften erhalten bleibt, um gegebenenfalls eine ordnungsgemäße Insolvenzabwicklung oder Sanierung zu ermöglichen.

Der vollständige Beschluss zu beiden Verfahren kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts beim Amtsgericht Friedberg eingesehen werden.

Die Mellow Motorcycles Deutschland GmbH und die Mellow Motorcycles Europe GmbH haben die Möglichkeit, diese Entscheidung mit der sofortigen Beschwerde anzufechten. Ebenso können Gläubiger, die nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 die internationale Zuständigkeit bestreiten, innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung des Beschlusses oder, im Falle einer öffentlichen Bekanntmachung, zwei Tage nach Veröffentlichung. Maßgeblich ist, welches Ereignis zuerst eintritt.

Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Friedberg einzureichen oder kann zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Entscheidend für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Friedberg. Die Beschwerde muss von der beschwerdeführenden Partei oder ihrem Bevollmächtigten unterzeichnet sein und den angefochtenen Beschluss eindeutig bezeichnen. Eine Begründung wird dringend empfohlen.

Amtsgericht Friedberg (Hessen) – 2. Juli 2025

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