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Insolvenzantrag der Lindenbogen GmbH abgewiesen – Vorläufige Verwaltung bleibt teilweise bestehen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 502 IN 210/23

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Lindenbogen GmbH hat das Amtsgericht Düsseldorf einen bedeutsamen Beschluss gefasst. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 100845, mit Sitz c/o Lohr & Company GmbH, Rochusstraße 47 in Düsseldorf, wurde durch ihren Geschäftsführer Dr. Harfid Hadrovic vertreten.

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels ausreichender Masse rechtskräftig abgewiesen. Dies bedeutet, dass das noch vorhandene Vermögen nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Für die Gläubiger bedeutet dieser Beschluss, dass keine geordnete Verteilung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erfolgen kann und ihre Forderungen damit in aller Regel uneinbringlich bleiben.

Bemerkenswert ist jedoch: Die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters bleibt insoweit bestehen, wie es zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Abs. 2 der Insolvenzordnung erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere noch abzuwickelnde Aufgaben wie die Sicherung und Abwicklung verbliebener Vermögenswerte, die Bearbeitung von Restforderungen oder die Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten.

Mit dieser Regelung stellt das Gericht sicher, dass trotz der Abweisung des Hauptverfahrens die ordnungsgemäße Abwicklung der letzten offenen Angelegenheiten gewährleistet bleibt. Der vollständige Beschluss kann bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf eingesehen werden.

Amtsgericht Düsseldorf – 502 IN 210/23

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