Die Opus Christi UG (haftungsbeschränkt) aus Heidelberg darf kein Insolvenzverfahren eröffnen. Das Amtsgericht Heidelberg hat den Antrag der kleinen Gesellschaft auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen abgelehnt – Begründung: Es fehlt das Geld, um das Verfahren überhaupt zu finanzieren.
Das geht aus einem aktuellen Beschluss (Az.: 59 IN 296/25) hervor. Damit gilt: Nicht einmal die Mindestkosten für Gericht und Insolvenzverwalter können gedeckt werden.
Die Firma mit Sitz in der Ezanvillestraße 57, vertreten durch ihren Geschäftsführer Kai Gunther Lehmann, hatte den Antrag selbst gestellt. Nun bleibt Gläubigern vorerst nur die Hoffnung, Ansprüche auf anderem Wege geltend zu machen – ohne geordnetes Verfahren wird das jedoch schwer.
Gegen die Entscheidung kann die Gesellschaft oder jeder Beteiligte noch Beschwerde einlegen. Dafür gilt eine strenge Zwei-Wochen-Frist ab der Bekanntmachung – andernfalls bleibt es bei der Abweisung.
Für alle, die mit der Opus Christi UG Verträge geschlossen haben, heißt das: Ein genauer Blick auf offene Forderungen und eine rechtliche Beratung sind nun umso wichtiger – denn ohne Insolvenzverfahren droht der Verlust offener Gelder.
Aktenzeichen: 59 IN 296/25